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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 01.10.2008
- VIII ZR 268/07 -
Versandhandel: Wer zahlt die Versandkosten nach Widerruf? BGH ruft EuGH an
Strittige Frage beim Fernabsatzgeschäft
Der Rechtsstreit betrifft die Frage, ob es bei einem Fernabsatzgeschäft gegen verbraucherschützende Vorschriften verstößt, wenn der Verbraucher mit Versandkosten für die Hinsendung der Ware an ihn belastet wird, sofern er von seinem Widerrufs- bzw. Rückgaberecht Gebrauch macht und die Ware vollständig an den Verkäufer zurücksendet.
Der Kläger ist ein Verbraucherverband. Die Beklagte betreibt ein Versandhandelsunternehmen. Sie stellt ihren Kunden für die Zusendung der Ware einen Versandkostenanteil von pauschal 4,95 € pro Bestellung in Rechnung. Der Kläger nimmt die Beklagte auf Unterlassung der Erhebung solcher Kosten nach Ausübung des Widerrufs/Rückgaberechts bei Fernabsatzgeschäften in Anspruch.
OLG: Bei Ausübung seines Widerrufs- bzw. Rückgaberechts muss der Käufer von den Hinsendekosten freigestellt werden
Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Das Oberlandesgericht hat die dagegen gerichtete Berufung zurückgewiesen. Es hat zur Begründung angeführt, dass die Erhebung von
Bundesgerichtshof ruft Europäischen Gerichtshof an
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat das Revisionsverfahren ausgesetzt und gemäß der Verpflichtung aus Art. 234 EG-Vertrag dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob die Bestimmungen des Art. 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz dahin auszulegen sind, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der die Kosten der Zusendung der Waren auch dann dem Verbraucher auferlegt werden können, wenn er den Vertrag widerrufen hat.
BGH: Nach deutschem Recht besteht derzeit kein Anspruch des Käufers auf Erstattung der Hinsendekosten
Der Senat ist - wie das Berufungsgericht - davon ausgegangen, dass ein Anspruch des Käufers auf Erstattung der Kosten der Zusendung der bestellten Ware nach den Bestimmungen des deutschen Rechts nicht gegeben ist. Falls die
Artikel 6 der Fernabsatzrichtlinie lautet:
Widerrufsrecht
(1) Der Verbraucher kann jeden Vertragsabschluß im Fernabsatz innerhalb einer Frist von mindestens sieben Werktagen ohne Angabe von Gründen und ohne Strafzahlung widerrufen. Die einzigen Kosten, die dem Verbraucher infolge der Ausübung seines Widerrufsrechts auferlegt werden können, sind die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
…
(2) Übt der Verbraucher das Recht auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.10.2008
Quelle: ra-online, BGH
- Versandhandel: Keine Versandkostenpauschale bei Widerruf
(Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 19.12.2005
[Aktenzeichen: 10 O 794/05]) - Widerrufsrecht im Versandhandel: Bei komplettem Widerruf muss der Verkäufer die Kosten der Hinsendung tragen
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 05.09.2007
[Aktenzeichen: 15 U 226/06])
- Verbraucher muss Kosten für Warenzusendung nach Widerruf einer Versandhandelsbestellung nicht übernehmen
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 15.04.2010
[Aktenzeichen: C-511/08]) - BGH: Belastung des Verbrauchers mit Kosten für Hinsendung von Ware bei Fernabsatzgeschäft unzulässig
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.07.2010
[Aktenzeichen: VIII ZR 268/07])
Jahrgang: 2009, Seite: 40 K&R 2009, 40 | Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR)
Jahrgang: 2009, Seite: 107 MMR 2009, 107 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2009, Seite: 66 NJW 2009, 66 | Zeitschrift für Vertragsgestaltung, Schuld- und Haftungsrecht (ZGS)
Jahrgang: 2008, Seite: 403 ZGS 2008, 403
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Dokument-Nr. 6781
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