wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 05.09.2007
15 U 226/06 -

Widerrufsrecht im Versandhandel: Bei komplettem Widerruf muss der Verkäufer die Kosten der Hinsendung tragen

Mehr Verbraucherrechte im Versandhandel

Verbraucher, die im Versandhandel bestellte Ware zurücksenden und so ihr gesetzliches Widerrufsrecht wahrnehmen, müssen die Versandkostenpauschale nicht bezahlen. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in einer Musterklage der Verbraucherzentrale NRW gegen die Heinrich Heine GmbH entschieden.

Die Heinrich Heine GmbH hatte - wie andere Versender auch - von ihren Kunden eine Versandkostenpauschale (4,95 Euro, inzwischen 5,95 Euro) verlangt. Im Fall des Widerrufes jedoch hatte sie diese nicht erstattet bzw. auf deren Zahlung bestanden.

Die Verbraucherzentrale NRW sah hier drin ein unzulässiges Geschäftsgebaren; denn nach der europäischen Fernabsatzrichtlinie dürften Verbrauchern beim Widerruf allein die Kosten für die Rücksendung auferlegt werden und das auch nur unter bestimmten Bedingungen. Die Versandkostenpauschale gehöre jedoch weder zu den unmittelbaren Kosten der Rücksendung noch lasse sie sich vom eigentlichen Kauf trennen. Von daher könne der Versandhändler auch nicht argumentieren, dass er Wertersatz für die von ihm geleisteten Versandkosten bekomme. In einem Musterverfahren vor dem Landgericht Karlsruhe hatte die Verbraucherzentrale NRW die Rechtmäßigkeit der Geschäftspraxis der Heine GmbH gerichtlich prüfen lassen und in erster Instanz im Dezember 2005 obsiegt.

Beim Widerruf muss der Verkäufer die Kosten der Hinsendung tragen

Auch die Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigten jetzt die Auffassung der Verbraucherzentrale NRW, dass Verbraucher beim Widerruf im Versandhandel keine Kosten für die Hinsendung bezahlen müssen.

Fallgestaltung betrifft nur kompletten Widerruf

Das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe gilt nur bei komplettem Widerruf. Wird von mehreren gleichzeitig bestellten Waren nur ein Teil zurückgeschickt, müssen die Hinsendekosten bezahlt werden, sofern diese im Bestellformular separat aufgeführt sind.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.10.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung der Verbraucherzentrale NRW vom 17.09.2007

Aktuelle Urteile aus dem Kaufrecht | Verbraucherrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Versandhandel | Versandkosten | Widerruf | Widerrufsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 4930 Dokument-Nr. 4930

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil4930

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?