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Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.09.2011
- VIII ZR 294/10 -
Bundesgerichtshof zur Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen
Anpassung der Vorauszahlung darf nur auf voraussichtlich tatsächlich entstehende Kosten im laufenden Abrechnungsjahr abstellen
Der Bundesgerichtshof hat eine Entscheidung zur zulässigen Höhe der Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen getroffen. Eine Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen ist nach Auffassung des Gerichts nur dann angemessen im Sinne von § 560 Abs. 4 BGB, wenn sie auf die voraussichtlich tatsächlich entstehenden Kosten im laufenden Abrechnungsjahr abstellt. Grundlage für die Anpassung der Vorauszahlungen ist dabei die letzte Betriebskostenabrechnung.
Die Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls sind
Erhebung eines abstrakten "Sicherheitszuschlags" von 10 % unzulässig
Die dagegen gerichtete Revision der
Erläuterungen
* - § 560 BGB: Veränderungen von Betriebskosten
[…]
(4) Sind Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart worden, so kann jede Vertragspartei nach einer Abrechnung durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen.
[…]
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.09.2011
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 14.10.2009
[Aktenzeichen: 12 C 314/09] - Landgericht Berlin, Urteil vom 10.08.2010
[Aktenzeichen: 63 S 622/09]
- BGH zur Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen nach Beendigung des Mietverhältnisses
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.03.2005
[Aktenzeichen: VIII ZR 57/04]) - Vermieter hält Abrechnungsfrist für Betriebskosten bereits mit formell ordnungsgemäßer Abrechnung ein
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.11.2004
[Aktenzeichen: VIII ZR 115/04])
Jahrgang: 2011, Seite: 1547 GE 2011, 1547 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2011, Seite: 1411 MDR 2011, 1411 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2011, Seite: 3642 NJW 2011, 3642 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2011, Seite: 880 NZM 2011, 880 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2011, Seite: 686 WuM 2011, 686 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2012, Seite: 90 ZMR 2012, 90
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Dokument-Nr. 12353
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