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Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.07.2011
- VIII ZR 317/10 -
Kündigung wegen Eigenbedarfs: Benennung der Person, für die die Wohnung benötigt wird, für Kündigungsschreiben ausreichend
BGH zum erforderlichen Inhalt eines Kündigungsschreibens bei einer Eigenbedarfskündigung
Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs ist es grundsätzlich ausreichend, wenn der Vermieter die Person bezeichnet, für die die Wohnung benötigt wird, und das Interesse darlegt, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Die Beklagte des zugrunde liegenden Streitfalls ist
LG München hält Kündigung aus formellen Gründen für unwirksam
Das Amtsgericht München hat der Räumungsklage der Kläger stattgegeben. Auf die Berufung der Beklagten hat das Landgericht München I die Klage mit der Begründung abgewiesen, die Kündigung sei schon aus formellen Gründen unwirksam, weil die Kläger die Gründe für die Kündigung nicht ausreichend dargestellt hätten.
Die hiergegen gerichtete Revision der Kläger hatte Erfolg. Der Bundesgerichtshof bekräftigte seine Rechtsprechung, dass dem in § 573 Abs. 3 BGB* enthaltenen Begründungserfordernis für eine Kündigung des Vermieters Genüge getan wird, wenn das
Erläuterungen
* - § 573 BGB: Ordentliche Kündigung des Vermieters
(1)Der
(2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn
1. (...),
2.der
3. (...)
(3) Die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters sind in dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.07.2011
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Amtsgericht München, Urteil vom 07.07.2009
[Aktenzeichen: 411 C 4159/09] - Landgericht München I, Urteil vom 24.11.2010
[Aktenzeichen: 14 S 15600/09]
- BGH: Eigenbedarfskündigung gilt auch für Neffen und Nichten
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.01.2010
[Aktenzeichen: VIII ZR 159/09]) - Wegfall des Grundes bei Eigenbedarfskündigung mitteilungspflichtig?
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.11.2005
[Aktenzeichen: VIII ZR 339/04]) - BGH: Verzicht auf Recht zur Eigenbedarfskündigung muss schriftlich vereinbart werden
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.04.2007
[Aktenzeichen: VIII ZR 223/06])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2011, Seite: 1228 GE 2011, 1228 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2012, Seite: 14 NJW-RR 2012, 14 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2011, Seite: 706 NZM 2011, 706 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2011, Seite: 518 WuM 2011, 518 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2011, Seite: 942 ZMR 2011, 942
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Dokument-Nr. 11913
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