die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kündigungsschreiben“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Lahr, Urteil vom 10.04.1986
- 4 C 121/86 -
Zugang eines mieterseitigen Kündigungsschreibens mit persönlicher Übergabe an Vermieter
Mit Übergabe gelangt Schreiben in Machtbereich des Vermieters
Übergibt ein Mieter sein Kündigungsschreiben persönlich dem Vermieter, so geht die Kündigung in diesen Zeitpunkt dem Vermieter zu. Denn dadurch gelangt die Kündigung in den Machtbereich des Vermieters. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Lahr hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 1985 beabsichtigten die Mieter einer Wohnung das Mietverhältnis zu kündigen. Da sich der Vermieter noch bis zum 8. September 1985 im Urlaub befand, übergaben die Mieter das Kündigungsschreiben ihm nach seiner Rückkehr persönlich. Nachfolgend bestand Streit darüber, ob die Kündigung bereits ab Ende November 1985 oder erst ab Ende Dezember 1985 wirksam war. Der Vermieter erhob schließlich Klage auf Zahlung der Miete für Dezember 1985.Das Amtsgericht Lahr entschied zu Gunsten des Vermieters. Ihm stehe ein Anspruch auf Mietzahlung für Dezember 1985 zu.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 06.03.2012
- 473 C 31187/11 -
Ein bei der Übergabe von Schriftstücken vorausgegangenes "Sturmklingeln" stellt keinen Eingriff in die Privatsphäre dar
Mieterin hat keinen Schadensersatzanspruch
Ein durch das einmalige "Sturmklingeln" ausgeübter psychischer Druck begründet keinen Schadensersatzanspruch und stellt auch keinen Eingriff in die Privatsphäre dar. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
Im vorliegenden Fall wurde der Mieterin einer Münchner Wohnung Ende Oktober 2011 gekündigt, da sie seit August keine Miete mehr bezahlte. Bereits im Juli des gleichen Jahres hatte es eine Kündigung gegeben wegen ausstehender Mieten in den Monaten Dezember 2010 bis Mai 2011. Diesen Rückstand hatte die Mieterin allerdings nach der Kündigung beglichen.Die erneute Kündigung... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.12.1980
- 7 AZR 1148/78 -
Eine während des Urlaubs erfolgte schriftliche Kündigung ist unwirksam
Kündigungsschreiben gilt erst ab Datum der Kenntnisnahme als zugegangen
Erhält ein Arbeitnehmer an seiner Heimatanschrift eine Kündigung, während er sich auf einer Urlaubsreise befindet, und hat der Arbeitgeber von dieser Abwesenheit Kenntnis, so gilt die Kündigung erst ab dem Datum als zugegangen, an dem der Arbeitnehmer von seiner Reise zurückkehrt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Im vorliegenden Fall ging es um die Frage der Einhaltung einer Kündigungsfrist, nachdem einem Arbeitnehmer eine Kündigung während seiner Abwesenheit im Urlaub schriftlich zugeschickt worden war. Das Schreiben kam an der Wohnadresse des Mannes an, konnte aber aufgrund seiner Abwesenheit erst einige Tage später nach der Rückkehr von ihm zur Kenntnis genommen werden. Die Kündigung sei... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.07.2011
- VIII ZR 317/10 -
Kündigung wegen Eigenbedarfs: Benennung der Person, für die die Wohnung benötigt wird, für Kündigungsschreiben ausreichend
BGH zum erforderlichen Inhalt eines Kündigungsschreibens bei einer Eigenbedarfskündigung
Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs ist es grundsätzlich ausreichend, wenn der Vermieter die Person bezeichnet, für die die Wohnung benötigt wird, und das Interesse darlegt, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Die Beklagte des zugrunde liegenden Streitfalls ist Mieterin einer Einzimmerwohnung der Kläger in München. Mit Schreiben vom 29. April 2008 kündigten die Kläger das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs der Klägerin zu 2 zum 31. Januar 2009. In dem Kündigungsschreiben ist ausgeführt, dass die Klägerin zu 2 nach Beendigung eines Auslandsstudienjahrs in Neuseeland ihr Studium in München fortsetzen... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 17.09.2010
- 4 Sa 721/10 -
Zugang einer Kündigung: Mit Post nach 16.00 Uhr braucht nicht gerechnet zu werden
Wird ein Brief erst um 16.00 Uhr in den Briefkasten des Adressaten geworfen, so geht er erst am nächsten Werktag zu
Der Zugang einer Kündigung ist an dem Tag bewirkt, an dem nach der Verkehrsanschauung mit der Leerung des Briefkastens noch gerechnet werden kann. Erreicht die Willenserklärung den Briefkasten des Empfängers zu einer Tageszeit, zu der nach den Gepflogenheiten des Verkehrs eine Entnahme durch den Adressaten nicht mehr erwartet werden kann, so ist sie an diesem Tag nicht mehr zugegangen.
In Anlehnung an diese ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entschied das Landesarbeitsgericht Köln zugunsten eines Arbeitnehmers, der sich gegen eine Kündigung wandte, die ein Bote seiner Arbeitgeberin erst nach 16.00 Uhr in seinen Briefkasten eingeworfen hatte. Bei der Frage, wann nach den Gepflogenheiten des Verkehrs eine Entnahme durch den Adressaten nicht mehr erwartet... Lesen Sie mehr
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Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.09.2010
- 6 Sa 103/10 -
Kündigungsschutzklage per Fax muss Unterschrift enthalten - Versehentliches Nicht-Mit-Faxen der Unterschrift unter der Klage führt zur Unwirksamkeit der Klage
Versäumung der Klagefrist für eine Kündigungsschutzklage durch Verschulden des Prozessbevollmächtigten
Eine von einem Anwalt bei Gericht per Fax eingereichte Klage ist ungültig, wenn die Seite mit der zur Klage zugehörigen Unterschrift versehentlich nicht übermittelt wurde. Ein Mandant muss sich diesen Fehler des Anwalts zurechnen lassen. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz.
Im zugrunde liegenden Fall wurde eine Angestellte aus betriebsbedingten Gründen von ihrem Arbeitgeber gekündigt. Die Frau wollte sich gegen diese Entlassung mittels einer Kündigungsschutzklage wehren und wandte sich an einen Anwalt.Der Rechtsanwalt setzte einen entsprechenden Schriftsatz auf und ließ diesen zur Fristwahrung - wie üblich - durch seine Mitarbeiterin... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.12.2007
- 7 Sa 530/07 -
Kündigung „im Auftrag“ rechtlich nicht wirksam
Landesarbeitsgericht Mainz zum Schriftformerfordernis der Kündigung
Der Arbeitgeber bzw. dessen zur Kündigung Bevollmächtigter muss eigenhändig mit Namen oder notariell beglaubigtem Handzeichen unterzeichnen. Die Unterzeichnung durch einen bloß Beauftragten mit dem Kürzel „i. A.“ genügt dem Schriftformerfordernis nicht.
Der Kläger war bei dem Beklagten als Kraftfahrer und Monteur angestellt. Dieser kündigte ihm mit Kündigungsschreiben fristlos. Das Schreiben hat der Beklagte – genauso wie die der Kündigung vorausgegangene schriftliche Abmahnung – nicht selbst unterzeichnet, sondern durch eine Mitarbeiterin unterschreiben lassen. Diese hat vor ihrer Namensunterzeichen jeweils das Kürzel „i. A.“ (in... Lesen Sie mehr
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 26.10.2007
- 10 Sa 961/06 -
Kündigungsschreiben muss per Hand unterschrieben werden
Digitale Unterschrift reicht nicht aus
Eine ohne Beachtung der Schriftform ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. Dies folgt aus § 623 BGB. Das Schriftformerfordernis ist nach einer Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts nicht gewahrt, wenn die Unterschrift unter einer Kündigung durch einen Unterschriftenstempel erzeugt worden ist.
Ein Mitarbeiter, der seit mehreren Jahren im Vertrieb beschäftigt war, hatte von seinem Arbeitgeber ein Kündigungsschreiben erhalten, welches von dem Geschäftsführer der Firma unterzeichnet worden war. Der Mitarbeiter erhob Kündigungsschutzklage und vertrat die Ansicht, die Kündigung sei mangels eigenhändiger Unterschrift des Geschäftsführers unwirksam. Er behauptete, das Kündigungsschreiben... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.03.2008
- 2 Ta 45/08 -
Kündigung von minderjährigen Arbeitnehmern muss gegenüber den Eltern ausgesprochen werden
Minderjähriger kann als Erklärungsbote die Kündigung den Eltern überbringen - Risiko trägt der Arbeitgeber
Wenn Arbeitgeber das Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis mit einem Minderjährigen kündigen möchten, müssen sie gegenüber dessen Eltern als seine gesetzlichen Vertreter die Kündigung erklären. Sie können den minderjährigen Arbeitnehmer aber formlos bitten, das Schreiben den Eltern zu übergeben. Der Minderjährige handelt in diesem Fall als Erklärungsbote des Arbeitgebers. Das Risiko, dass das Schreiben den Eltern tatsächlich zugeht, trägt in diesem Fall der Arbeitgeber.
In einem Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Lübeck hatte der Arbeitgeber diesbezüglich alles richtig gemacht, sodass der gegen die Kündigung klagenden Auszubildenden wegen fehlender Erfolgsaussicht keine Prozesskostenhilfe zu bewilligen war. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein als Beschwerdeinstanz entschieden.Eine Kündigung gegenüber einem Minderjährigen... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 18.04.2007
- 12 Sa 132/07 -
Kündigung muss im Original ausgehändigt werden
"Nur gucken, nicht anfassen" reicht nicht
Ein Kündigungsschreiben, dass dem Arbeitnehmer nur als Kopie ausgehändigt wird, ist nicht wirksam. Das hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden.
Die Parteien streiten über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung. Nachdem eine Produktionshalle der Beklagten abgebrannt war und dieser Standort später insgesamt aufgegeben war, führte die Beklagte Massenentlassungen durch.In diesem Zusammenhang wurde auch das Arbeitsverhältnis der Klägerin gekündigt. Allerdings ist der Klägerin lediglich die... Lesen Sie mehr