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Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.12.2013
- VIII ZR 5/13 -
BGH zum Kündigungsrecht des Vermieters bei unerlaubter Untervermietung
Vermieter darf Hauptmietern nach Widerruf einer Untervermietungserlaubnis nicht sofort fristlos kündigen
Ein Vermieter kann ein Mietverhältnis dann nicht fristlos kündigen, wenn er eine zuvor erteilte Untervermietungserlaubnis widerruft und der Hauptmieter alles versucht, um das Untermietverhältnis zu beenden, der Untermieter die Wohnung aber dennoch nicht sogleich räumt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall mietete der Beklagte von dem Rechtsvorgänger der Klägerin im Jahr 1994 eine Wohnung in Berlin. Im Mietvertrag heißt es:
"Eine
Sachverhalt
Im Jahr 2010 erwarb die Klägerin das Eigentum an der Wohnung. Im Dezember 2011 widerrief sie die Untervermietungserlaubnis und kündigte zugleich das Mietverhältnis gegenüber dem Beklagten wegen unerlaubter
Hauptmieter hat keine vertraglichen Pflichten gegenüber des Vermieters verletzt
Das Amtsgericht hat die
Erläuterungen
* - § 543 BGB
(1) Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund kündigen. [...]
(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn [...]
2. der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.12.2013
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 28.03.2012
[Aktenzeichen: 212 C 188/11] - Landgericht Berlin, Urteil vom 14.12.2012
[Aktenzeichen: 65 S 176/12]
- Weitervermietung der Wohnung durch Mieter berechtigt Vermieter zur fristlosen Kündigung ohne Abmahnung
(Amtsgericht München, Urteil vom 25.04.2013
[Aktenzeichen: 423 C 29146/12]) - Stromabstellung bei nicht genehmigter Untervermietung nicht zulässig
(Landgericht München I, Urteil vom 09.06.2005
[Aktenzeichen: 26 O 8764/05]) - BGH erweitert Recht auf Untervermietung
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.11.2005
[Aktenzeichen: VIII ZR 4/05])
Jahrgang: 2014, Seite: 113 GE 2014, 113 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2014, Seite: 77 MDR 2014, 77 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2014, Seite: 128 NZM 2014, 128
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Dokument-Nr. 17301
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