Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.01.2009
- VIII ZR 71/08 -
BGH zur Wirksamkeit einer nachträglich getroffenen Vereinbarung über die Endrenovierung der Mietwohnung
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine im Wohnungsübergabeprotokoll vereinbarte Endrenovierungsklausel nicht deshalb unwirksam ist, weil der Mietvertrag eine unwirksame Schönheitsreparaturklausel enthält.
Der Beklagte war Mieter einer Wohnung des Klägers. In dem
"Herr U. übernimmt vom Vormieter M. die Wohnung im renovierten Zustand. Er verpflichtet sich dem Vermieter gegenüber, die Wohnung ebenfalls im renovierten Zustand zu übergeben."
Vermieter möchte Schadensersatz für Renovierungsarbeiten
Der Kläger begehrt unter anderem Schadensersatz für Renovierungsarbeiten nach Beendigung des Mietverhältnisses in Höhe von 1.232,61 €. Das Amtsgericht hat die Klage insoweit abgewiesen. Das Berufungsgericht hat die dagegen gerichtete Berufung des Klägers zurückgewiesen.
Die Revision des Klägers hatte Erfolg. Sie führte zur Aufhebung des Berufungsurteils und Zurückverweisung des Verfahrens an das Berufungsgericht.
BGH: Individualvereinbarung im Wohnungsübergabeprotokoll ist wirksam
Der Bundesgerichtshof hat ausgeführt, dass ein Anspruch des Klägers zwar nicht aus der Klausel Nr. 1 in § 16 des Mietvertrages hergeleitet werden kann, weil sie einen starren Fristenplan enthält und deswegen unwirksam ist. Auch Klausel Nr. 2 bietet keine Grundlage, weil sie eine starre, vom Abnutzungszustand losgelöste
BGH Individualvereinbarung bleibt trotz unwirksamer Klauseln im Mietvertrag wirksam
Die Unwirksamkeit einer solchen, für sich allein gesehen unbedenklichen Abrede kann nicht aus dem Zusammentreffen mit einer nach § 307 BGB unwirksamen
BGH verweist die Sache an das Berufungsgericht zurück
Das Berufungsgericht wird nunmehr zu klären haben, ob es sich – wie vom Beklagten behauptet – bei dem Wohnungsübergabeprotokoll und der darin enthaltenen Endrenovierungsabrede um ein vom Kläger zur Mehrfachverwendung bestimmtes Formular handelt, das als Allgemeine Geschäftsbedingung der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB unterliegt.
Werbung
BGB § 139, § 306, § 307 Abs. 1 Satz 1
Treffen starre und deshalb unwirksame Formularklauseln zur Vornahme der laufenden Schönheitsreparaturen und der Endrenovierung durch den Mieter mit einer später bei Einzug individuell vereinbarten Übernahme der Endrenovierungspflicht durch den Mieter zusammen, unterliegt die Individualvereinbarung weder der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB noch wird sie gemäß § 139 BGB von der Unwirksamkeit der Formularklausel erfasst (Fortführung Senatsurteil vom 5. April 2006 – VIII ZR 163/05, NJW 2006, 2116).
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.01.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 07/09 des BGH vom 14.01.2009
- Amtsgericht Hannover, Urteil vom 09.05.2007
[Aktenzeichen: 552 C 15466/06] - Landgericht Hannover, Urteil vom 25.01.2008
[Aktenzeichen: 4 S 43/07]
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2009, Seite: 321 GE 2009, 321 | Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR)
Jahrgang: 2009, Seite: 112 IMR 2009, 112 | Zeitschrift: INFO M - One-page-Fachinformationen für Immobilienrecht (INFO M)
Jahrgang: 2009, Seite: 63 INFO M 2009, 63 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2009, Seite: 372 MDR 2009, 372 | Zeitschrift: Der Miet-Rechts-Berater (MietRB)
Jahrgang: 2009, Seite: 160 MietRB 2009, 160 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2009, Seite: 1075 NJW 2009, 1075 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2009, Seite: 233 NZM 2009, 233 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2009, Seite: 173 WuM 2009, 173 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2009, Seite: 358 ZMR 2009, 358
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 7269
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil7269
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.