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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Endrenovierung“ veröffentlicht wurden
Landgericht Lüneburg, Urteil vom 04.08.2015
- 5 O 353/14 -
Unwirksame Endrenovierungsklausel aufgrund Übergabe von Gewerberäumen in unrenovierten oder renovierungsbedürftigen Zustand
Gewerbemieter nicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet
Wird einem Gewerbemieter bei Mietbeginn unrenovierte oder renovierungsbedürftige Räume übergeben, so ist eine Endrenovierungsklausel im Mietvertrag unwirksam. Der Gewerbemieter ist daher nicht zur Vornahmen von Schönheitsreparaturen verpflichtet. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Lüneburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach Ende des Mietvertrags über Gewerberäume im Dezember 2014 stritten sich die Mietvertragsparteien über die Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen. Der Vermieter verwies auf die Endrenovierungsklausel im Mietvertrag. Die Mieterin, die in den Räumen eine Buchhandlung betrieben hatte, verwies darauf, dass sich zu Mietbeginn die Räume in einem unrenovierten und desolaten Zustand befanden. Sie sehe daher keine Veranlassung zur Vornahme von Schönheitsreparaturen. Der Vermieter sah dies anders und erhob Klage auf Erstattung der Kosten für die Schönheitsreparaturen in Höhe von ca. 10.000 EUR.... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 19.11.2014
- 2 S 173/14 -
Nikotinschäden infolge starken Rauchens können durch regelmäßige Schönheitsreparaturen vermindert oder beseitigt werden
Keine Pflicht des Mieters zur Durchführung von Schönheitsreparaturen bei Verbindung von starren Fristen mit Endrenovierungsklausel
Wird in einem Mietvertrag eine starre Frist zur Durchführung von Schönheitsreparaturen mit einer als Sondervereinbarung bezeichneten Regelung zur Endrenovierung verbunden, so liegt ein Verstoß gegen das Übermaßverbot vor. Somit sind beide Klauseln unwirksam. Zudem können Nikotinschäden aufgrund starken Rauchens des Mieters durch regelmäßige Schönheitsreparaturen gemindert oder beseitigt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankenthal hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall begehrte eine Vermieterin die Renovierung einer Wohnung. Diese war aufgrund des starken Rauchens der Mieterin vergilbt. Der Mietvertrag enthielt eine Regelung, wonach Schönheitsreparaturen innerhalb von genau genannten Fristen durchzuführen waren. Zudem lag eine als Sondervereinbarung zum Mietvertrag bezeichnete Regelung zur Endrenovierung vor. Da sich... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Köpenick, Urteil vom 01.04.2010
- 14 C 322/09 -
Anspruch auf Erstattung der Renovierungskosten aufgrund unwirksamer Endrenovierungsklausel verjährt nach 6 Monaten
Anspruch auf Erstattung besteht aufgrund ungerechtfertigter Bereicherung
Führt der Mieter trotz einer unwirksamen Endrenovierungsklausel Renovierungsarbeiten durch, so kann er die dadurch entstandenen Kosten vom Vermieter ersetzt verlangen. Dieser Anspruch unterliegt aber der kurzen Verjährungsfrist von sechs Monaten (§ 548 Abs. 2 BGB). Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köpenicks hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall beinhaltete ein Mietvertrag eine Endrenovierungsklausel. Nachdem das Mietverhältnis im August 2005 endete, führte die Mieterin vor dem Auszug in Eigenleistung Renovierungsarbeiten durch. Im Oktober 2009 erhob sie Klage auf Erstattung der Renovierungskosten. Der Vermieter trat dem Anspruch entgegen. Er meinte die Forderung sei verjährt.... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.05.2009
- VIII ZR 302/07 -
BGH: Mieter hat bei unwirksamer Endrenovierungsklausel Anspruch auf Kostenerstattung
Renovierungsarbeiten können erstattungsfähig sein, wenn sie ohne Rechtsgrund erbracht wurden
Bei einer unwirksamen Endrenovierungsklausel kann der Vermieter einem Erstattungsanspruch ausgesetzt sein, wenn der Mieter im Vertrauen auf die Wirksamkeit der Regelung vor dem Auszug Schönheitsreparaturen ausführt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Die Kläger waren seit Mai 1999 Mieter einer Wohnung des Beklagten. Im Jahr 2004 renovierten sie die Wohnung. Einige Zeit später kündigten sie das Mietverhältnis zum 31. Mai 2006. In der Annahme, dazu verpflichtet zu sein, nahmen sie vor Rückgabe der Wohnung eine Endrenovierung vor. Sie sind der Auffassung, dass ihnen ein Ersatzanspruch für die durchgeführte Endrenovierung zustehe, weil... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.01.2009
- VIII ZR 71/08 -
BGH zur Wirksamkeit einer nachträglich getroffenen Vereinbarung über die Endrenovierung der Mietwohnung
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine im Wohnungsübergabeprotokoll vereinbarte Endrenovierungsklausel nicht deshalb unwirksam ist, weil der Mietvertrag eine unwirksame Schönheitsreparaturklausel enthält.
Der Beklagte war Mieter einer Wohnung des Klägers. In dem Formularmietvertrag vom 12. Februar 2000 ist unter § 16 in Nr. 1 geregelt, dass die Schönheitsreparaturen von dem Mieter während der laufenden Mietzeit fachgerecht und der Art der Mieträume entsprechend regelmäßig auszuführen seien, und zwar während der Mietzeit mindestens in bestimmten Zeitabständen. § 16 Nr. 2 des Formularmietvertrages... Lesen Sie mehr
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Landgericht Wuppertal, Urteil vom 23.08.2007
- 9 S 478/06 -
Schönheitsreparaturen: Aufwendungsersatzanspruch des Mieters bei ungeschuldet durchgeführter Endrenovierung
Mieter erfüllt eine Verbindlichkeit für den Vermieter
Nimmt der Mieter irrtümlich aufgrund einer unwirksamen Schönheitsreparaturklausel eine Endrenovierung vor, kann er vom Vermieter die Aufwendungen ersetzt verlangen, die er für erforderlich halten durfte. Dies hat das Landgericht Wuppertal entschieden.
Im zugrundeliegenden Fall enthielt ein Mietvertrag in Form einer allgemeinen Geschäftsbedingung eine Endrenovierungsklausel mit starren Fristenregelungen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind solche Klauseln als unwirksam anzusehen, weil die Verpflichtung des Mieters, bei Auszug vollständig renovieren zu müssen, eine unangemessene Benachteiligung darstellt und ist als... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.09.2007
- VIII ZR 316/06 -
Bundesgerichtshof zur Vornahme von Schönheitsreparaturen: Isolierte Endrenovierungsklauseln sind unwirksam
Endrenovierungspflicht, die unabhängig ist vom Zeitpunkt der letzten Renovierung sowie vom Zustand der Wohnung erfüllt werden muss, ist unwirksam
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine formularvertragliche Endrenovierungspflicht des Mieters auch ohne Verpflichtung zur Vornahme laufender Schönheitsreparaturen (isolierte Endrenovierungsklausel) in Wohnraummietverträgen unwirksam ist, weil sie den Mieter unangemessen benachteiligt (§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB).
Die Kläger sind Mieter, der Beklagte ist Vermieter einer Wohnung in Bremen. Der Mietvertrag vom 2. Mai 2005 enthält zu Schönheitsreparaturen nur folgende Regelung: "Bei Auszug ist die Wohnung fachgerecht renoviert gem. Anlage zurückzugeben."In der Anlage zum Mietvertrag heißt es unter Nr. 10: "Zustand der Mieträume: Die Wohnung wird in einem einwandfrei renovierten Zustand... Lesen Sie mehr
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