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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14.12.2021
- VIII ZR 94/20 -
BGH: Bei separat vorliegenden Mietverträgen über Wohnung und Stellplatz spricht Vermutung für rechtliche Selbständigkeit beider Verträge
Ort des Stellplatzes auf selben Grundstück wie Wohnung: Keine Widerlegung der Vermutung
Liegen zwei separate schriftliche Mietverträge über eine Wohnung und einen Stellplatz vor, so spricht die tatsächliche Vermutung dafür, dass beide Verträge rechtlich selbständig sind. Der Umstand, dass der Stellplatz auf denselben Grundstück liegt wie die Wohnung, widerlegt die Vermutung nicht, wenn der Stellplatzmietvertrag keinen Bezug zum Wohnraummietvertrag nimmt und die Kündigungsmöglichkeiten unterschiedlich sind. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 1995 mietete eine Frau in Berlin eine Wohnung an. Im
Amtsgericht und Landgericht wiesen Klage ab
Sowohl das Amtsgericht Berlin-Spandau als auch das Landgericht Berlin wiesen die Klage ab. Ihrer Auffassung nach sei der
Bundesgerichthof bejaht ebenfalls Wirksamkeit der Kündigung des Stellplatzmietvertrags
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Der Stellplatzmietvertrag sei separat kündbar. Bei einem schriftlichen Wohnraummietvertrag und einem separat hiervon abgeschlossenen
Keine Widerlegung der Vermutung der rechtlichen Selbständigkeit beider Verträge
Die Vermutung der rechtlichen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.05.2022
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Berlin-Spandau, Urteil vom 31.10.2019
[Aktenzeichen: 10 C 226/19] - Landgericht Berlin, Urteil vom 12.03.2020
[Aktenzeichen: 67 S 268/19]
Jahrgang: 2022, Seite: 301 GE 2022, 301 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2022, Seite: 212 WuM 2022, 212
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Dokument-Nr. 31760
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