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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 04.06.2013
- VIII ZR 422/12 -
Zwei getrennte Mietverträge und unterschiedliche Kündigungsfristen begründen rechtliche Selbstständigkeit des Stellplatzmietvertrags vom Wohnraummietvertrag
Vermieter kann Stellplatz separat kündigen
Liegen für eine Wohnung und einen Stellplatz zwei verschiedene Mietverträge mit unterschiedlichen Kündigungsfristen vor, so begründet dies regelmäßig die rechtliche Selbstständigkeit zwischen den Mietverträgen. Der Stellplatz kann in einem solchen Fall eigenständig gekündigt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 1997 schlossen die Streitparteien einen
Eigenständige Kündigung des Stellplatzes war zulässig
Der Bundesgerichtshof entschied, dass die eigenständige
Widerlegung der Vermutung durch besondere Umstände
Die tatsächliche Vermutung könne jedoch durch besondere Umstände widerlegt werden, so der Bundesgerichtshof weiter. Die Umstände müssen die Annahme rechtfertigen, dass die Mietverhältnisse über die Wohnung und die Garage bzw. den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.11.2013
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 08.03.2012
[Aktenzeichen: 210 C 264/11] - Landgericht Berlin, Urteil vom 09.10.2012
[Aktenzeichen: 65 S 229/12]
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2014, Seite: 25 DAR 2014, 25 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2013, Seite: 1355 NJW-RR 2013, 1355 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2013, Seite: 726 NZM 2013, 726 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2013, Seite: 536 WuM 2013, 536 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2014, Seite: 108 ZMR 2014, 108
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Dokument-Nr. 17111
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