Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.02.2019
- X ZR 77/18 -
BGH: Anspruch des Fluggastes auf Erstattung von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten nur bei Verzug mit Ausgleichszahlung oder nicht ordnungsgemäßem Hinweis auf Fluggastrechte
Verletzung der Pflicht zur rechtzeitigen Beförderung nicht ausreichend
Ein Fluggast hat wegen einer Flugannullierung, Verspätung oder Beförderungsverweigerung nur dann einen Anspruch auf Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten, wenn die Fluggesellschaft mit der Ausgleichszahlung in Verzug ist oder sie nicht ordnungsgemäß auf die Fluggastrechte hingewiesen hat. Eine Verletzung der Pflicht zur Beförderung ist nicht ausreichend. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte eine Flugpassagierin einen Rechtsanwalt mit der außergerichtlichen Geltendmachung von Ausgleichszahlungen wegen einer verspäteten Ankunft eines Fluges beauftragt. Sie selbst hatte zuvor nicht den Anspruch gegenüber der
Kein Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten
Der Bundesgerichtshof entschied gegen die Flugpassagierin. Ihr stehe kein Anspruch auf
Kein Erstattungsanspruch aufgrund Verletzung der Pflicht zur rechtzeitigen Beförderung
Soweit das Landgericht Frankfurt am Main entschieden hat, dass ein Anspruch auf
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.07.2019
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Nürtingen, Urteil vom 27.07.2017
[Aktenzeichen: 12 C 929/17] - Landgericht Stuttgart, Urteil vom 01.03.2018
[Aktenzeichen: 5 S 203/17]
Jahrgang: 2019, Seite: 112 RRa 2019, 112
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 27616
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil27616
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.