wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 06.09.2018
2-24 S 340/17 -

Anspruch des Fluggastes auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten aufgrund Verletzung gesetzlicher Pflicht zur Beförderung durch Fluggesellschaft

Verzug der Fluggesellschaft nicht erforderlich

Ein von einer Flugannullierung betroffener Fluggast kann einen Rechtsanwalt zur außergerichtlichen Durchsetzung einer Aus­gleichs­entschädi­gung nach der Flug­gast­rechte­verordnung (VO) beauftragen und die dadurch entstandenen Kosten von der Fluggesellschaft ersetzt verlangen. Der Erstattungsanspruch ergibt sich aus der Verletzung der gesetzlichen Pflicht zur Beförderung. Auf einen Verzug der Fluggesellschaft mit der Ausgleichszahlung kommt es nicht an. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall musste im Oktober 2016 ein Flug nach Frankfurt am Main annulliert werden, da es bei der betroffenen Fluggesellschaft zu einem "wilden Streik" kam. Ein davon betroffener Fluggast beauftragte aufgrund dessen einen Rechtsanwalt mit der außergerichtlichen Geltendmachung einer Ausgleichszahlung nach Art. 7 VO. Die dadurch entstandenen Kosten in Höhe von fast 150 Euro verlangte der Fluggast von der Fluggesellschaft ersetzt. Da die Fluggesellschaft sowohl den Ausgleichs- als auch den Erstattungsanspruch für nicht gegeben hielt, erhob der Fluggast Klage.

Amtsgericht weist Klagte ab

Das Amtsgericht wies die Klage ab. Die Beklagte habe sich seiner Ansicht nach nämlich auf einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 VO berufen dürfen. Dagegen richtete sich die Berufung des Klägers. Im anschließenden Berufungsverfahren erkannte die Beklagte den Ausgleichsanspruch an. Das Landgericht musste daher nur noch über die Erstattung der Rechtsanwaltskosten entscheiden.

Landgericht bejaht Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten

Das Landgericht Frankfurt am Main bejahte den Anspruch auf Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten. Der Anspruch ergebe sich aus § 280 Abs. 1 BGB, da die Beklagte ihre gesetzliche Pflicht zur Beförderung durch die Annullierung verletzt habe. Der Kläger habe wegen der nicht ordnungsgemäßen Erfüllung der Beförderungspflicht einen Rechtsanwalt zur Wahrnehmung seiner Rechte einschalten dürfen. Auf einen Verzug der Beklagten sei es nicht angekommen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.07.2019
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 05.12.2017
    [Aktenzeichen: 29 C 1251/17 (97)]
Aktuelle Urteile aus dem Reiserecht | Schadensersatzrecht | Verbraucherrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2019, Seite: 376
NJW 2019, 376

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 27669 Dokument-Nr. 27669

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil27669

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?