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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 06.09.2018
- 2-24 S 340/17 -
Anspruch des Fluggastes auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten aufgrund Verletzung gesetzlicher Pflicht zur Beförderung durch Fluggesellschaft
Verzug der Fluggesellschaft nicht erforderlich
Ein von einer Flugannullierung betroffener Fluggast kann einen Rechtsanwalt zur außergerichtlichen Durchsetzung einer Ausgleichsentschädigung nach der Fluggastrechteverordnung (VO) beauftragen und die dadurch entstandenen Kosten von der Fluggesellschaft ersetzt verlangen. Der Erstattungsanspruch ergibt sich aus der Verletzung der gesetzlichen Pflicht zur Beförderung. Auf einen Verzug der Fluggesellschaft mit der Ausgleichszahlung kommt es nicht an. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall musste im Oktober 2016 ein Flug nach Frankfurt am Main annulliert werden, da es bei der betroffenen
Amtsgericht weist Klagte ab
Das Amtsgericht wies die Klage ab. Die Beklagte habe sich seiner Ansicht nach nämlich auf einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 VO berufen dürfen. Dagegen richtete sich die Berufung des Klägers. Im anschließenden Berufungsverfahren erkannte die Beklagte den Ausgleichsanspruch an. Das Landgericht musste daher nur noch über die
Landgericht bejaht Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten
Das Landgericht Frankfurt am Main bejahte den Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.07.2019
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 05.12.2017
[Aktenzeichen: 29 C 1251/17 (97)]
Jahrgang: 2019, Seite: 376 NJW 2019, 376
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Dokument-Nr. 27669
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