Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.07.2016
- XI ZR 564/15 -
Widerrufsbelehrung "frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" als Belehrung über Beginn der Widerrufsfrist nicht ausreichend
BGH entscheidet über Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten Willenserklärung
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine dem Darlehensvertrag beigegebene Widerrufsbelehrung, die festlegt, dass die Widerrufsfrist "frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" beginnt, Kunden nicht hinreichend deutlich über den Beginn der Widerrufsfrist belehrt.
Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens schlossen im April 2008 mit der Beklagten einen
Verfahrensgang
Ihre Klage auf Zahlung der Differenz zwischen diesem Betrag und dem von ihnen als der Beklagten bei Wirksamwerden des Widerrufs noch geschuldet berechneten Betrag von 34.809,73 Euro, folglich auf Zahlung von 5.815,60 Euro, wies das Landgericht ab. Auf ihre Berufung hat das Oberlandesgericht den Klägern einen Teil der Klageforderung zuerkannt und das Rechtsmittel im Übrigen zurückgewiesen. Die vom Oberlandesgericht zugelassene und gegen den zusprechenden Teil gerichtete Revision der Beklagten wies der Bundesgerichtshof zurück. Auf die Anschlussrevision der Klägerin zu 2, die sie zugleich als Rechtsnachfolgerin des Klägers zu 1 eingelegt hat, verurteilte der Bundesgerichtshof unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen die Beklagte zur Zahlung eines geringen weiteren Betrages.
Widerrufsrecht wurde vom Kläger weder verwirkt noch sonst unzulässig ausgeübt
Dabei waren im Wesentlichen folgende Überlegungen leitend: Das Oberlandesgericht hat richtig gesehen, dass bei Ausübung des Widerrufsrechts am 24. Juni 2013 die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.07.2016
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 27.10.2014
[Aktenzeichen: 10 O 3952/14] - Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 11.11.2015
[Aktenzeichen: 14 U 2439/14]
- Widerruf eines Darlehens: Durch Widerrufsbelehrung vermittelter unklarer Beginn der Widerrufsfrist führt zur Unwirksamkeit der Belehrung
(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 26.08.2015
[Aktenzeichen: 17 U 202/14]) - BGH: Unwirksame Belehrung über Widerrufsrecht bei Verwendung einer von der Musterbelehrung abweichenden Widerrufsbelehrung
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.06.2011
[Aktenzeichen: XI ZR 349/10])
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
- Hamburger Sparkasse zur Rückabwicklung von zwei Darlehensverträgen verurteilt »
- „Der Widerrufsjoker sticht weiter“: Landgericht Hamburg verurteilt Hamburger Sparkasse zur Rückabwicklung eines Darlehensvertrages »
- Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen: Hamburger Sparkasse AG zur Rückabwicklung eines Immobiliendarlehensvertrages verurteilt »
- Landgericht Stuttgart verurteilt Sparda-Bank Baden-Württemberg eG zur Rückabwicklung eines Darlehensvertrages vom 26. Januar 2006 »
- Ewiges Widerrufsrecht: Viele Verbraucherdarlehensverträge der Bremer Landesbank noch heute widerrufbar »
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 22945
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22945
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.