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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24.05.2017
- XII ZB 577/16 -
BGH: Unterbringung eines unter Betreuung stehenden Rollstuhlfahrers in Wohnheim mit verschlossener Außentür stellt Freiheitsentziehung dar
Gerichtliche Genehmigung der Unterbringung erforderlich
Soll ein unter Betreuung stehender Rollstuhlfahrer in ein Wohnheim mit verschlossener Außentür untergebracht werden, so stellt dies eine Freiheitsentziehung dar, wenn der Rollstuhlfahrer sich eigenmächtig fortbewegen kann. Es ist daher eine gerichtliche Genehmigung der Unterbringung gemäß § 1906 Abs. 1 BGB erforderlich. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall musste der Bundesgerichtshof darüber entscheiden, ob die Unterbringung einer stark geistig behinderten Frau in eine Wohneinrichtung mit verschlossener
Verschließen der Außentür bewirkt für Rollstuhlfahrer Freiheitsentziehung
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidungen der Vorinstanzen. Das Verschließen der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.04.2019
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Eckernförde, Beschluss vom 20.11.2015
[Aktenzeichen: 3 XVII 167] - Landgericht Kiel, Beschluss vom 23.11.2016
[Aktenzeichen: 3 T 12/16]
Jahrgang: 2017, Seite: 1342 FamRZ 2017, 1342 | Zeitschrift: Praxis der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGPrax)
Jahrgang: 2017, Seite: 221 FGPrax 2017, 221 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2017, Seite: 1001 MDR 2017, 1001 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2017, Seite: 897 NJW-RR 2017, 897
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Dokument-Nr. 27317
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