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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Außentür“ veröffentlicht wurden

Landgericht Berlin, Beschluss vom 13.06.2023
- 67 S 88/23 -

Unwirksame Schönheits­reparatur­klausel bei Pflicht zum Streichen der "Fenster, Balkontüren und Außentüren von innen"

Keine Pflicht zum Streichen der Fenster und Balkontüren von außen

Regelt eine Schönheits­reparatur­klausel, dass die "Fenster, Balkontüren und Außentüren von innen" zu streichen sind, so ist diese wegen einer unangemessenen Benachteiligung der Mieter gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam. Denn sie kann so verstanden werden, dass eine Pflicht zum Streichen der Fenster und Balkontüren von außen besteht. Dies wäre unzulässig. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Landgericht Berlin im Jahr 2023 darüber zu entscheiden, ob eine Schönheitsreparaturklausel wirksam ist, welche dem Mieter auferlegt die "Fenster, Balkontüren und Außentüren von innen" zu streichen.Das Landgericht Berlin entschied, dass die Schönheitsreparaturklausel wegen unangemessener Benachteiligung der Mieter gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam sei. Denn die Klausel könne so verstanden werden, dass eine Pflicht zum Streichen der Fenster und Balkontüren von außen bestehe. Es werde nicht deutlich, dass sich die Beschränkung auf den Innenbereich nicht nur auf die Außentüren, sondern... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24.05.2017
- XII ZB 577/16 -

BGH: Unterbringung eines unter Betreuung stehenden Rollstuhlfahrers in Wohnheim mit verschlossener Außentür stellt Freiheitsentziehung dar

Gerichtliche Genehmigung der Unterbringung erforderlich

Soll ein unter Betreuung stehender Rollstuhlfahrer in ein Wohnheim mit verschlossener Außentür untergebracht werden, so stellt dies eine Freiheitsentziehung dar, wenn der Rollstuhlfahrer sich eigenmächtig fortbewegen kann. Es ist daher eine gerichtliche Genehmigung der Unterbringung gemäß § 1906 Abs. 1 BGB erforderlich. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall musste der Bundesgerichtshof darüber entscheiden, ob die Unterbringung einer stark geistig behinderten Frau in eine Wohneinrichtung mit verschlossener Außentür eine Freiheitsentziehung darstellt. Die Frau war zur Fortbewegung auf den Rollstuhl angewiesen und konnte sich mit diesen eigenmächtig fortbewegen. Das Amtsgericht Eckernförde und das Landgericht... Lesen Sie mehr