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Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.05.2013
- XII ZR 49/11 -
Anfechtung der Vaterschaft durch den biologischen Vater auch im Fall der Samenspende
Anfechtung der Vaterschaft steht auch dem Mann zu, der an Eides statt versichert, der Mutter in der Empfängniszeit "beigewohnt" zu haben
Auch ein Samenspender kann als so genannter biologischer Vater die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes anfechten. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger und die
Beide Beklagten legen Revision gegen das Urteil des OLG ein
Der Kläger hat als so genannter biologischer Vater die Vaterschaft des Beklagten zu 1 angefochten. Das Amtsgericht - Familiengericht - hat die Klage abgewiesen, das Oberlandesgericht hat ihr stattgegeben. Beide Beklagten haben gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Revision eingelegt.
Begriff der Beiwohnung schließt eine Anfechtung der durch eine Samenspende entstandenen Vaterschaft nicht aus
Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Beklagten zurückgewiesen. Nach § 1600 Abs. 1 Nr. 2 BGB steht die
Gesetzlich vorgesehene Anfechtung durch leiblichen Vater soll Missbrauch des Elternrechts verhindern
Der Wunsch der
Die maßgebliche Norm lautet:
§ 1600 BGB Anfechtungsberechtigte
(1) Berechtigt, die Vaterschaft anzufechten, sind:
1. der Mann, dessen Vaterschaft nach § 1592 Nr. 1 und 2, § 1593 besteht,
2. der Mann, der an Eides statt versichert, der
[...]
(2) Die
[...]
(5) Ist das Kind mit Einwilligung des Mannes und der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.05.2013
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Amtsgericht Köln, Urteil vom 11.08.2010
[Aktenzeichen: 315 F 226/09] - Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 17.05.2011
[Aktenzeichen: 14 UF 160/10]
- Abweisung von Klagen mutmaßlich leiblicher Väter zur Anfechtung der Vaterschaft verstößt nicht gegen Europäische Menschenrechtskonvention
(Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 22.03.2012
[Aktenzeichen: 45071/09 und 23338/09]) - Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte stärkt Rechte von leiblichen Vätern im Umgang mit ihren Kindern
(Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 15.09.2011
[Aktenzeichen: 17080/07])
Jahrgang: 2013, Seite: 1209 FamRZ 2013, 1209 | Zeitschrift: Familie und Recht (FuR)
Jahrgang: 2013, Seite: 528 FuR 2013, 528 | Zeitschrift: Juristische Schulung (JuS)
Jahrgang: 2013, Seite: 1038 JuS 2013, 1038 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2013, Seite: 849 MDR 2013, 849 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2013, Seite: 2589 NJW 2013, 2589
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Dokument-Nr. 15842
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