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Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.10.2008
- XII ZR 84/06 -
Schönheitsreparaturklauseln mit starren Fristen auch bei Gewerberäumen unwirksam
Der Bundesgerichtshof hatte zu entscheiden, ob eine formularmäßige Übertragung der Schönheitsreparaturen im Gewerberaummietrecht wirksam ist, wenn der Mieter danach verpflichtet wäre, die Arbeiten in starren Fristen und unabhängig von dem Erhaltungszustand der Mietsache durchzuführen.
Die Beklagte hatte für die Zeit von April 1991 bis März 2006 vom Kläger ein Ladenlokal zum Betrieb einer Änderungsschneiderei gemietet. In dem
"§ 13 Schönheitsreparaturen
1.Der Vermieter ist nicht verpflichtet, während der Mietzeit
2....
3.1Der Mieter verpflichtet sich, auf seine Kosten mindestens alle drei Jahre in Küche, Bad, Dusche und Toiletten und alle fünf Jahre in allen übrigen Räumen
die
Der Kläger hatte die Feststellung beantragt, dass die Beklagte nach Maßgabe der in § 13 Nr. 3.1 des Mietvertrages enthaltenen Vereinbarung zur Vornahme der
Nach der gesetzlichen Regelung hat nicht der Mieter, sondern der Vermieter die
Ergibt sich die Übertragung der
Solches ist der Fall, wenn der Mieter – wie hier - nach dem Inhalt des Formularvertrages zu
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BGB §§ 535 Abs. 1 Satz 2, 307
Eine Übertragung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter in einem Formularmietvertrag ist auch bei Mietverträgen über Gewerberäume unwirksam, wenn der Mieter unabhängig von dem Erhaltungszustand der Räume zur Renovierung nach Ablauf starrer Fristen verpflichtet werden soll (im Anschluss an BGH Urteil vom 23. Juni 2004 - VIII ZR 361/03 - NJW 2004, 2586 zum Wohnraummietrecht und das Senatsurteil vom 6. April 2005 - XII ZR 308/02 - NJW 2005, 2006).
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.10.2008
Quelle: ra-online, BGH (pm)
- Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 18.11.2005
[Aktenzeichen: 15 O 143/05] - Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen binnen starrer Fristen auch bei gewerblicher Miete unzulässig
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 04.05.2006
[Aktenzeichen: I-10 U 174/05])
Jahrgang: 2008, Seite: 1556 GE 2008, 1556 | Zeitschrift: Gewerbemiete und Teileigentum (GuT)
Jahrgang: 2008, Seite: 436 GuT 2008, 436 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2009, Seite: 77 MDR 2009, 77 | Zeitschrift: Der Miet-Rechts-Berater (MietRB)
Jahrgang: 2008, Seite: 354 MietRB 2008, 354 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2008, Seite: 3772 NJW 2008, 3772 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2009, Seite: 2 NJW-Spezial 2009, 2 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2008, Seite: 890 NZM 2008, 890 | Zeitschrift für Vertragsgestaltung, Schuld- und Haftungsrecht (ZGS)
Jahrgang: 2008, Seite: 470 ZGS 2008, 470 | Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP)
Jahrgang: 2009, Seite: 275 ZIP 2009, 275 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2009, Seite: 110 ZMR 2009, 110
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Dokument-Nr. 6807
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