Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „starre Fristen“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »
die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „starre Fristen“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 16.02.2016
- I-24 U 63/15 -
Zu Recht erfolgte Verweigerung einer Untermieterlaubnis berechtigt Mieter nicht zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses
Abwälzen von Schönheitsreparaturen nach starren Fristen führt zur Unwirksamkeit der Schönheitsreparaturklausel auch bei Gewerberaummietverhältnissen
Verweigert ein Vermieter zu Recht eine Untermieterlaubnis, so berechtigt dies den Mieter nicht zu einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses nach § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB. Zudem führt auch bei Gewerberaummietverhältnissen das Abwälzen von Schönheitsreparaturen nach starren Fristen zur Unwirksamkeit der Schönheitsreparaturklausel. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter von Gewerberäumen vermieteten diese an eine Untermieterin weiter. Diese betrieb einen häuslichen Pflegedienst. Der Betrieb führte dazu, dass über das gesamte Jahr 25 bis 30 Außendienstmitarbeiter deutlich vor 6 Uhr und nach 22 Uhr die Räume aufsuchten. Der Vermieter hielt dies angesichts dessen, dass es sich beim Mietobjekt nicht nur um ein Geschäfts-, sondern auch um ein Wohnhaus handelte, für unzulässig. Darüber hinaus verwies er darauf, dass laut Mietvertrag eine ausschließliche Nutzung als Büroräume vereinbart wurde. Da der Vermieter somit die Untermieterlaubnis verweigerte und daraufhin... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 19.11.2014
- 2 S 173/14 -
Nikotinschäden infolge starken Rauchens können durch regelmäßige Schönheitsreparaturen vermindert oder beseitigt werden
Keine Pflicht des Mieters zur Durchführung von Schönheitsreparaturen bei Verbindung von starren Fristen mit Endrenovierungsklausel
Wird in einem Mietvertrag eine starre Frist zur Durchführung von Schönheitsreparaturen mit einer als Sondervereinbarung bezeichneten Regelung zur Endrenovierung verbunden, so liegt ein Verstoß gegen das Übermaßverbot vor. Somit sind beide Klauseln unwirksam. Zudem können Nikotinschäden aufgrund starken Rauchens des Mieters durch regelmäßige Schönheitsreparaturen gemindert oder beseitigt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankenthal hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall begehrte eine Vermieterin die Renovierung einer Wohnung. Diese war aufgrund des starken Rauchens der Mieterin vergilbt. Der Mietvertrag enthielt eine Regelung, wonach Schönheitsreparaturen innerhalb von genau genannten Fristen durchzuführen waren. Zudem lag eine als Sondervereinbarung zum Mietvertrag bezeichnete Regelung zur Endrenovierung vor. Da sich... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.10.2008
- XII ZR 84/06 -
Schönheitsreparaturklauseln mit starren Fristen auch bei Gewerberäumen unwirksam
Der Bundesgerichtshof hatte zu entscheiden, ob eine formularmäßige Übertragung der Schönheitsreparaturen im Gewerberaummietrecht wirksam ist, wenn der Mieter danach verpflichtet wäre, die Arbeiten in starren Fristen und unabhängig von dem Erhaltungszustand der Mietsache durchzuführen.
Die Beklagte hatte für die Zeit von April 1991 bis März 2006 vom Kläger ein Ladenlokal zum Betrieb einer Änderungsschneiderei gemietet. In dem Formularmietvertrag war u. a. folgendes vereinbart:1.Der Vermieter ist nicht verpflichtet, während der Mietzeit Schönheitsreparaturen des Mietgegenstandes durchzuführen, da hierfür in der Miete keine Kosten kalkuliert sind.... Lesen Sie mehr
Werbung
Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.10.2006
- VIII ZR 52/06 -
BGH: Starre Abgeltungsklauseln in Mietverträgen sind unwirksam
"Starre" Fristen und Prozentsätze für Schönheitsreparaturen benachteiligen den Mieter
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass formularvertragliche Abgeltungsklauseln in Wohnraummietverträgen, die sich an "starren" Fristen und Prozentsätzen ausrichten, unwirksam sind, weil sie den Mieter unangemessen benachteiligen (§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB).
Formularmäßige Wohnraummietverträge enthalten in der Praxis meist Klauseln, die den Mieter während des laufenden Mietverhältnisses innerhalb bestimmter Fristen zur Vornahme von Schönheitsreparaturen verpflichten. Der hier vom Bundesgerichtshof entschiedene Fall betraf eine damit verwandte, in formularmäßigen Wohnraummietverträgen ebenfalls häufig gebrauchte, sogenannte Abgeltungsklausel.... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.06.2006
- VIII ZR 124/05 -
Rauchen in der Wohnung ist erlaubt - kein Schadensersatzanspruch des Vermieters für Maler- und Renovierungskosten wegen Tabakkonsums
Zum Inhalt einer Verpflichtung zur "besenreinen" Rückgabe
Rauchende Mieter haben keine besonderen Renovierungspflichten. In einer Mietwohnung darf geraucht werden. Rauchen ist nicht vertragswidrig. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden und damit die Schadensersatzklage eines Vermieters abgewiesen.
Die Beklagten waren vom 3. Januar 2000 bis zum 31. Januar 2004 Mieter einer Wohnung des Klägers in Hockenheim. Mit Schreiben vom 19. Januar 2004 forderte der Kläger die Beklagten unter Fristsetzung zur Vornahme von Tapezier- und Reinigungsarbeiten sowie zu weiteren Mängelbeseitigungsmaßnahmen auf. Dies lehnten die Beklagten ab.Mit seiner Klage hat der Kläger von den Beklagten... Lesen Sie mehr
Werbung
Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.04.2006
- VIII ZR 152/05 -
BGH entscheidet erneut zu "starren" Schönheitsreparaturfristen und zur "Tapetenklausel"
Vermieter darf Mieter nicht unangemessen benachteiligen
Mittlerweile hat der Bundesgerichtshof bereits mehrere Urteile zu so genannten "starren" Fristenplänen für Schönheitsreparaturen gefällt. Erneut hat er eine Klausel für unwirksam erklärt.
Laut Formularmietvertrag sollte der Mieter die Schönheitsreparaturen übernehmen. Im Vertrag hieß es u. a.: "auf die üblichen Fristen wird Bezug genommen (z.B. Küchen/Bäder: 3 Jahre, Wohn- und Schlafräume. 4-5 Jahre, Fenster/Türen/Heizkörper: 6 Jahre)." Eine andere Klausel verpflichtete den Mieter beim Auszug zur Entfernung von Wand- und Deckentapeten.Der BGH erklärte die... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 04.05.2006
- I-10 U 174/05 -
Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen binnen starrer Fristen auch bei gewerblicher Miete unzulässig
Für Mietverträge über Wohnraum ist höchstrichterlich entschieden, dass eine Klausel, die den Mieter ungeachtet des konkreten Zustandes der Mietsache in vertraglich festgelegten Zeiträumen zu Schönheitsreparaturen verpflichtet, unwirksam ist, weil sie den Mieter unangemessen benachteiligt. Für Mietverträge über Gewerberäume wurde dies von einer verbreiteten Rechtsauffassung bislang anders gesehen. Dem ist das Oberlandesgericht Düsseldorf nunmehr entgegen getreten.
Im Streitfalle ging es um die Vermietung eines Ladenlokales zum Betrieb einer Änderungsschneiderei. Der Mietvertrag enthielt die Klausel: "Schönheitsreparaturen sind mindestens in der Zeitfolge von drei Jahren in Küche, Bad und Toilette sowie von fünf Jahren in allen übrigen Räumen auszuführen." Der Vermieter hatte auf Einhaltung dieser Verpflichtung beharrt und schließlich im Klagewege... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.04.2006
- VIII ZR 178/05 -
BGH verwirft Renovierungspflicht bei starren Fristen
BGH-Urteil zu Schönheitsreparaturen - Auf die konkrete Formulierung kommt es an
Mieter müssen die Renovierung der Mieträume nicht nach starren vorgeschriebenen Fristen durchführen. Als "starr" gilt eine Frist auch dann, wenn sie keinen Zusatz - wie z.B. "spätestens" oder "mindestens" enthält. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Eigentlich muss nach dem Gesetz der Vermieter die Schönheitsreparaturen ausführen. Seit vielen Jahren übertragen Vermieter in der Regel die Pflicht zu Schönheitsreparaturen per Mietvertrag auf den Mieter. In dem vom Bundesgerichtshof (BGH) entschiedenen Fall hieß die entsprechende Klausel im Mietvertrag:"(1) Der Mieter hat während der Mietzeit die Schönheitsreparaturen... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.06.2004
- VIII ZR 361/03 -
Schönheitsreparaturklausel: Starre Fristen sind unwirksam
"Mindestens" ist starre Regelung
Starre Fristen für Schönheitsreparaturen sind unwirksam. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
Wenn ein Mieter laut Fristenplan im Mietvertrag Schönheitsreparaturen unabhängig davon ausführen soll, in welchem Zustand die Räume sind, so benachteiligt die folgende Klausel den Mieter unangemessen."Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen (…) in den Mieträumen, wenn erforderlich, mindestens aber in der nachstehenden Zeitfolge... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.10.2004
- VIII ZR 215/03 -
Mietvertrag darf Abgeltungsklauseln enthalten
Mieter muss Kosten für Renovierung akzeptieren
Ein Vermieter darf im Mietvertrag regeln, dass ein Mieter Schönheitsreparaturen ausführen muss oder bei früherem Auszug eine bestimmte Quote der Renovierungskosten übernehmen muss. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Im Fall war die Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen per Mietvertrag auf den Mieter übertragen worden. Es wurde auch festgelegt in welchen Abständen bestimmte Schönheitsreparaturen zu erfolgen haben. Hierzu hieß es im Mietvertrag: "In Küchen, Bädern und Duschen alle 3 Jahre,in Wohn- und Schlafräumen, Fluren,Dielen und Toiletten alle 5 Jahre,... Lesen Sie mehr
Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „starre Fristen“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »