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Bundessozialgericht, Urteil vom 13.12.2016
- B 1 KR 4/16 R -
Kein Anspruch auf Kostenübernahme für Behandlung bei einer nicht approbierten Diplom-Psychologin
Mindestvoraussetzung für Anspruch auf Behandlung durch nichtärztlichen Psychotherapeuten ist Approbation nach dem Psychotherapeutengesetz
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die Krankenkasse die Kosten für die Behandlung einer Versicherten bei einer nicht approbierten Diplom-Psychologin nicht übernehmen muss.
Die bei der beklagten
Kostenübernahmebegehren bleibt erfolglos
Das Kostenerstattungs- und Kostenübernahmebegehren der Klägerin blieb in den Vorinstanzen erfolglos, da es nach Auffassung der Gerichte durch die fehlende
BSG verneint psychotherapeutische Behandlung durch nicht approbierte, nur als Heilpraktiker zugelassene Diplom-Psychologen
Das Bundessozialgericht wies die Revision der Klägerin zurück. Versicherte haben in der gesetzlichen Krankenversicherung keinen Anspruch auf psychotherapeutische Behandlung durch nicht approbierte, nur als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.01.2017
Quelle: Bundessozialgericht/ra-online
- Sozialgericht Braunschweig, Urteil
[Aktenzeichen: S 31 KR 43/14] - Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil
[Aktenzeichen: L 4 KR 209/15]
- Krankenkasse muss wegen verspäteter Entscheidung über Leistungsantrag Kosten für Psychotherapie übernehmen
(Bundessozialgericht, Urteil vom 08.03.2016
[Aktenzeichen: B 1 KR 25/15 R]) - Kassenpatienten dürfen trotz langer Wartezeiten nur im akuten Notfall auf private Psychotherapie ausweichen
(Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 24.07.2015
[Aktenzeichen: S 72 KR 1702/15 ER PKH])
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Dokument-Nr. 23735
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