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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Approbation“ veröffentlicht wurden
Sozialgericht Berlin, Gerichtsbescheid vom 19.02.2024
- S 143 KR 853/22 -
Kein Honorar für falschen Psychotherapeuten
Allein eine "gute Behandlung von kranken Menschen" rechtfertigt keine Honorarzahlung
Ein Heilbehandler, der seine Zulassung als Psychotherapeut durch Vorlage gefälschter Abschlusszeugnisse erschlichen hat, hat keinen Anspruch auf ein Honorar für eine vertragsärztliche Leistung. Auf die Frage, ob er entsprechendes Fachwissen besessen hat oder seine Patienten mit ihm zufrieden gewesen sind, kommt es nicht an.
Der in Berlin wohnende Beklagte wurde im Jahr 2018 vom Amtsgericht Mannheim wegen Urkundenfälschung, Missbrauchs von Titeln und Betrugs verurteilt. Er hatte sich gegen Geld gefälschte Diplome über ein erfolgreiches Psychologiestudium, einen Doktortitel und den Abschluss von Fachprüfungen als Kinder- und Jugendpsychologe verschafft und damit die Zulassung zu einem Vertragsarztsitz als Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut in Baden-Württemberg erlangt. In der Folge zahlte ihm die Kassenärztliche Vereinigung Honorare in Höhe von mehr als 110.000 Euro aus.Nach Bekanntwerden des Sachverhalts machte die Kassenärztliche Vereinigung... Lesen Sie mehr
Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 28.06.2023
- 14 Ca 3796/22 und 14 Ca 11727/22 -
Kein Anspruch auf Vergütung bei ruhender Approbation eines Arztes
Medizinische Leistungen ohne Approbation sind nicht vergütbar
Das Arbeitsgericht Berlin hat entschieden, dass ein Arzt während des behördlich angeordneten Ruhens seiner Approbation keinen Anspruch auf Vergütung hat und zur Rückzahlung bereits geleisteter Vergütung verpflichtet ist.
Der Kläger war seit 2016 befristet bis Ende Juni 2022 als Arzt in einem großen Berliner Krankenhaus angestellt. Im März 2018 ordnete das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit des Landes Brandenburg das Ruhen der Approbation des Klägers wegen Zweifeln an seiner gesundheitlichen Eignung an und forderte diesen zur Rückgabe seiner Approbationsurkunde auf. Der... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, Urteil vom 26.04.2022
- B 1 KR 26/21 R -
Krankenkasse muss nicht für Operationen durch Nichtarzt mit erschlichener Approbation zahlen
Approbation begründet nur widerlegbare Vermutung fachlicher Qualifikation
Ein Krankenhaus hat keinen Anspruch auf Vergütung für Krankenhausbehandlungen, an denen ein Nichtarzt als vermeintlicher Arzt mitgewirkt hat. Der Vergütungsausschluss gilt auch dann, wenn dem Nichtarzt zuvor eine echte Approbationsurkunde ausgestellt worden ist. Er erstreckt sich allerdings nicht auf eigenständige und abgrenzbare Behandlungsabschnitte, an denen der Nichtarzt nicht mitgewirkt hat. Dies hat das Bundessozialgerichts (BSG) entschieden.
P, der keine ärztliche Prüfung abgelegt hatte, erlangte seine ärztliche Approbation durch Vorlage gefälschter Zeugnisse. Das beklagte Krankenhaus beschäftigte ihn im Vertrauen auf die echte behördliche Approbationsurkunde. Nach Bekanntwerden der Täuschung nahm die zuständige Behörde die Approbation zurück. P wurde wegen Körperverletzung und Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe... Lesen Sie mehr
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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19.08.2020
- L 4 KR 470/19 -
Keine Kostenübernahme für Heilpraktikerleistungen im Naturheilzentrum
Gesetzliche Arztvorbehalt bedeute generellen Ausschluss nichtärztlicher Heilpraktiker
Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass ein Mann, der bereits eine lange Zeit an chronischer Erschöpfung leidet, keine Kostenübernahme für die Behandlung seines Erschöpfungssyndroms in einem Naturheilzentrum verlangen kann.
Der Kläger leidet seit langem an chronischer Erschöpfung, allergischem Asthma, Tinnitus und einer Nierenerkrankung. Bei seiner Krankenkasse beantragte er die Kostenübernahme für die Behandlung seines Erschöpfungssyndroms in einem Naturheilzentrum. Er gab dazu an, dass seine Erkrankung besonders schwer sei. Nach seiner Ansicht gäbe es in Deutschland keine Kassenärzte, die eine passende... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgerichtshof München, Beschluss vom 19.05.2020
- 21 ZB 16.540 -
Entzug der ärztlichen Approbation wegen Unwürdigkeit aufgrund von Straftaten
Verurteilung wegen unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften kann Widerruf der Approbation als Arzt rechtfertigen
Einem Arzt ist die Approbation wegen Unwürdigkeit zu widerrufen, wenn dieser wegen vorsätzlichen unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften gemäß § 54 Absatz 1 Nr. 2 KWG (Gesetz über das Kreditwesen) rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt wurde.
Dies hat der Verwaltungsgerichtshof München entschieden. In dem zugrunde liegenden Fall ging es um einen Arzt, der wegen unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden war, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Arzt hatte Bekannte, unter denen sich auch Patienten seiner Praxis befanden, von der Möglichkeit einer Geldanlage mit angeblich... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.02.2020
- 13 A 296/19 -
Mehrere Steuerhinterziehungen mit Gesamtschaden von fast 155.000 EUR rechtfertigt Widerruf der Approbation eines Arztes
Vorliegen von schwerwiegenden im Widerspruch zum Berufsbild eines Arztes stehenden Straftaten
Begeht ein Arzt mehrere Steuerhinterziehungen mit einem Gesamtschaden von fast 155.000 EUR, so rechtfertigt dies den Widerruf seiner Approbation. In einem solchen Handeln liegen schwerwiegende im Widerspruch zum Berufsbild eines Arztes stehenden Straftaten. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2016 wurde die Approbation eines Arztes widerrufen. Hintergrund dessen war, dass der Arzt in den Zeiten von 2004 bis 2007 und 2010 bis 2012 Einkommenssteuer in Höhe von insgesamt fast 155.000 EUR hinterzogen hatte. Gegen den Arzt ergingen daher auch zwei Strafbefehle. Der Arzt klagte gegen den Widerruf der Approbation. Seiner Meinung... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Münster, Urteil vom 24.09.2019
- 12 K 2262/16 -
Nicht approbierter Erbe haftet für Steuerschulden aus Veräußerung einer Arztpraxis
Auch für Steuerschulden ist zivilrechtliche Abgrenzung zwischen Nachlassverbindlichkeiten und Eigenschulden des Erben maßgeblich
Das Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass der Erbe auch dann mit seinem gesamten Vermögen für Steuerschulden aus der Veräußerung einer geerbten Arztpraxis haftet, wenn er mangels Approbation die Praxis nicht fortführen darf.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls erbte eine Pathologie, die er nach den berufsrechtlichen Vorschriften mangels eigener Approbation weder selbst noch durch Einsatz angestellter Ärzte fortführen durfte. Daher veräußerte er die Praxis und erzielte hieraus einen einkommensteuerpflichtigen Gewinn. Über den Nachlass ordnete das Amtsgericht ein Nachlassinsolvenzverfahren an.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Hamburg, Urteil vom 23.02.2019
- 17 K 4618/18 -
Approbation eines Arztes darf nicht wegen Abrechnungsbetrugs widerrufen werden
Verhalten des Arztes begründet nicht dessen Berufsunwürdigkeit
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat den Widerruf der Approbation eines Kardiologen wegen Abrechnungsbetrugs aufgehoben. Nach der Auffassung des Verwaltungsgerichts begründet das dem Arzt zur Last gelegte und vom Strafgericht geahndete Verhalten nicht seine Berufsunwürdigkeit, was Voraussetzung des Widerrufs gewesen wäre.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ist approbierter Arzt und seit 1994 als Chefarzt der Kardiologischen Abteilung eines Hamburger Krankenhauses tätig. Über einen Zeitraum von vier Jahren reichte der Kläger - im eigenen Namen - bei der Kassenärztlichen Vereinigung Rechnung zu Leistungen ein, die er nicht persönlich, sondern nachgeordnete Ärzte bzw. seine Abteilung erbracht hatten.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 10.01.2019
- 5 K 4827/17 -
Widerruf der Approbation eines Apothekers nach Steuerhinterziehung ungerechtfertigt
Fehlverhalten hat keinen Einfluss auf Vertrauensverhältnis zwischen Apotheker und Kunden in gesundheitlicher Beratung
Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass einem Apotheker, der Steuerhinterziehung begangen hat, nicht die Approbation entzogen werden muss. Die Straftaten geben laut Gericht keine Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten in Bezug auf das durch einen Widerruf zu schützende Vertrauensverhältnis zwischen Apotheker und Patient bzw. Kunde in der gesundheitlichen Beratung. Ein Entzug der Apothekenbetriebserlaubnis zur Verdeutlichung, dass ein Fehlverhalten nicht folgenlos bleibt, ist hingegen gerechtfertigt.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls hatte in der Zeit von 2009 bis 2012 im Abrechnungssystem seiner Apotheke in Düren eine Manipulationssoftware verwendet. Deswegen war er mit Urteil des Amtsgerichts Aachen vom 28. März 2017 wegen Steuerhinterziehung in Höhe von rund 200.000 Euro zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Daraufhin war ihm die Apothekenbetriebserlaubnis... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.10.2018
- 13 B 1234/18 -
Ruhen der Approbation eines Zahnarztes wegen unzureichender Deutschkenntnisse setzt konkret zu befürchtende Patientengefährdung voraus
Kein Sofortvollzug des Approbationsruhens bei langjähriger beanstandungsfreier Tätigkeit des Zahnarztes
Zwar kann gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG) das Ruhen der Approbation eines Zahnarztes wegen unzureichender Deutschkenntnisse angeordnet werden. Dies setzt aber eine konkret zu befürchtende Patientengefährdung voraus. Das Ruhen der Approbation kann auch nicht für sofort vollziehbar erklärt werden, wenn der Zahnarzt seit Jahren beanstandungsfrei tätig ist. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall ordnete die zuständige Behörde im April 2018 das sofortige Ruhen der Approbation eines Zahnarztes an. Begründet wurde dies mit unzureichenden Deutschkenntnissen des Zahnarztes. So war er weder in der Lage, auf dem Niveau eines Muttersprachlers zu kommunizieren noch beherrschte er die Fachsprache fehlerlos. Der Zahnarzt hielt die Anordnung für rechtswidrig.... Lesen Sie mehr
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