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Bundessozialgericht, Urteil vom 22.06.2023
- B 2 U 9/21 R -
Hepatitis B als Berufskrankheit bei Feuerwehrleuten anzuerkennen
Infektionssituation muss nicht konkret nachgewiesen sein
Die Hepatitis B-Erkrankung eines Feuerwehrmanns kann als Berufskrankheit anerkannt werden. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.
Der Kläger war Mitglied, Wehrführer und Bergretter der Freiwilligen Feuerwehr. Er verrichtete klassische Löschtätigkeiten, versorgte Verkehrsunfallverletzte und rettete Wanderer, Kletterer und Gleitschirmflieger aus unwegsamem Gelände.2017 erkrankte er an
Konkret nachgewiesene Infektionssituation nicht erforderlich
Das Bundessozialgericht hat der Klage stattgegeben. Der Kläger war bei seiner Tätigkeit Infektionsgefahren besonders ausgesetzt, weil er dabei unvermeidbar Kontakt mit Blut und sonstigen Körperflüssigkeiten, insbesondere Schweiß, Erbrochenem und Tränenflüssigkeit hatte. Auf eine konkret nachgewiesene
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.06.2023
Quelle: Bundessozialgericht, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33029
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