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Bundessozialgericht, Urteil vom 27.10.2022
- B 9 SB 1/20 R -
Begleitung durch Vertrauensperson bei Untersuchung durch medizinischen Sachverständigen grundsätzlich zulässig
Ausschluss der Vertrauensperson im Einzelfall möglich
Grundsätzlich steht es dem zu Begutachtenden frei, zu einer Untersuchung durch einen medizinischen Sachverständigen eine Vertrauensperson mitzunehmen. Der Ausschluss der Vertrauensperson ist aber möglich, wenn er im Einzelfall zur Aufrechterhaltung einer funktionsfähigen, wirksamen Rechtspflege – insbesondere mit Blick auf eine unverfälschte Beweiserhebung – erforderlich ist. Dies hat das Bundessozialgerichts entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger wendete sich gegen die Herabsetzung des bei ihm ursprünglich festgestellten Grades der Behinderung (GdB) von 50 auf 30. Die im Klageverfahren mit der Erstellung eines Sachverständigengutachtens beauftragten Orthopäden hatten die
Ausschluss der Vertrauensperson bei Behinderung der Beweiserhebung möglich
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass es dem zu Begutachtenden im Grundsatz frei steht, eine Vertrauensperson zu einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.11.2022
Quelle: Bundessozialgericht, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32314
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