Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „GdB“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »
die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „GdB“ veröffentlicht wurden
Bundessozialgericht, Urteil vom 27.10.2022
- B 9 SB 4/21 R -
Kein höherer Grad der Behinderung für jahrelang gelebte Sehstörungen ohne Befund
Nachweis eines organischen Befunds nach versorgungsmedizinischen Grundsätzen zwingend notwendig
Jahrelang gelebte Sehstörungen ohne nachweisbaren organischen Befund rechtfertigen keine Erhöhung des Grades der Behinderung. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.
Die maßgebliche Versorgungsmedizin-Verordnung schreibt in ihren versorgungsmedizinischen Grundsätzen zwingend den objektiven Nachweis eines organischen (morphologischen) Befunds für vom behinderten Menschen angegebene Sehstörungen vor, wenn damit ein nach dem Funktionssystem des Auges begründet werden soll.Eine jahrelang gelebte Sehstörung ohne nachgewiesenen organischen Befund genügt demgegenüber nicht. Das Bundessozialgericht hat das Urteil des Landessozialgerichts deshalb aufgehoben und den Rechtsstreit an die Vorinstanz zurückverwiesen. Das Gericht muss jetzt prüfen, ob sich die Sehstörungen der Klägerin psychisch-neurologisch... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, Urteil vom 27.10.2022
- B 9 SB 1/20 R -
Begleitung durch Vertrauensperson bei Untersuchung durch medizinischen Sachverständigen grundsätzlich zulässig
Ausschluss der Vertrauensperson im Einzelfall möglich
Grundsätzlich steht es dem zu Begutachtenden frei, zu einer Untersuchung durch einen medizinischen Sachverständigen eine Vertrauensperson mitzunehmen. Der Ausschluss der Vertrauensperson ist aber möglich, wenn er im Einzelfall zur Aufrechterhaltung einer funktionsfähigen, wirksamen Rechtspflege – insbesondere mit Blick auf eine unverfälschte Beweiserhebung – erforderlich ist. Dies hat das Bundessozialgerichts entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger wendete sich gegen die Herabsetzung des bei ihm ursprünglich festgestellten () von 50 auf 30. Die im Klageverfahren mit der Erstellung eines Sachverständigengutachtens beauftragten Orthopäden hatten die Begutachtung des Klägers abgelehnt, weil dieser die Anwesenheit seiner Tochter oder seines Sohnes als Vertrauensperson während... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Osnabrück, Gerichtsbescheid vom 27.11.2019
- S 30 SB 543/17 -
Kein Anspruch auf das Merkzeichen "aG" aus präventiven Gründen bei mangelndem mobilitätsbezogenem GdB von 80
An die Vergabe des Merkzeichens "aG" sind hohe Anforderungen zu stellen
Ein Anspruch auf Feststellung des Merkzeichens "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) besteht nicht, wenn kein mobilitätsbezogener Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 besteht. Dies gilt auch, wenn das Merkzeichen begehrt wird, um eine Gangunsicherheit oder Stürze zu vermeiden. Dies entschied das Sozialgericht Osnabrück.
Die 1939 geborene Klägerin des zugrunde liegenden Falls leidet unter Verschleißveränderungen im Bereich der Wirbelsäule, der Hüft-, Knie- und Fußgelenke. Das beklagte Land Niedersachsen hatte auf Antrag der Klägerin hierfür zunächst einen GdB von 50 und später - da zusätzlich eine Schwerhörigkeit geltend gemacht wurde - insgesamt einen GdB von 80 anerkannt. Zudem erkannte das Land die... Lesen Sie mehr
Werbung
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 28.05.2019
- S 10 SB 3104/17 -
Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft und Zuerkennung des Merkzeichens "G" bei beidseitigem Beinlymphödem
Grad der Behinderung bei Lymphödemen beträgt bei erheblicher Beeinträchtigung je nach Ausmaß 50-70
Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass ein beidseitiges Beinlymphödem, das zu einer Einschränkung der Höchstgehleistung von nur noch 100 Metern führt, die Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft und die Zuerkennung des Merkzeichen "G" (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr) rechtfertigen kann.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls begehrte die Anerkennung eines Grades der Behinderung (GdB) von 50 sowie die Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen des Nachteilsausgleichs (Merkzeichen) "G". Sie leide unter einem beidseitigen Bein- und Armlymphödem sowie unter einer seelischen Störung mit chronischem Schmerzsyndrom und unter Fibromyalgie. Insgesamt habe der Beklagte... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 11.01.2018
- S 6 SB 6943/15 -
Bei Feststellung der Voraussetzungen für Merkzeichens G ist Merkmal "täglich" nicht wörtlich zu nehmen
Bei Bewertung der Störungen der Orientierungsfähigkeit sind die von geistig behinderten Menschen häufig bzw. regemäßig genutzten Strecken gemeint
Für die Feststellung der Voraussetzungen des Merkzeichens G (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr) bei geistigen Behinderungen und darauf beruhenden Störungen der Orientierungsfähigkeit ist das Merkmal "täglich" in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen Teil D Ziff. 1 f) nicht wörtlich zu verstehen. Vielmehr sind nach Sinn und Zweck der Regelung solche Strecken gemeint, die der geistig behinderte Mensch häufig bzw. regemäßig nutzt und die ihm aufgrund dessen vom Ablauf her vertraut sind.
Die 1996 geborene Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens wandte sich im vorliegenden Verfahren gegen die Herabsetzung ihres GdB von 80 auf 70 sowie den Entzug der Merkzeichen G und B. Sie leidet an einer Autismusspektrumstörung i.S. eines frühkindlichen hochfunktionalen Autismus, die mit schweren sozialen Anpassungsstörungen einhergeht. Eine vereinfachte Ausbildung zur Gartenbaufachwerkerin... Lesen Sie mehr
Werbung
Sozialgericht Stuttgart, Gerichtsbescheid vom 30.05.2018
- S 25 SB 1515/17 -
Zuerkennung eines Teil-Grades der Behinderung von 80 für psychische Erkrankung setzt nicht zwingend Psychotherapie voraus
Fehlende Mitwirkung an gerichtlich angeordneter psychiatrischer Begutachtung muss nicht zu Lasten des Betroffenen gehen
Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass die Zuerkennung eines Teil-Grades der Behinderung von 80 für eine psychische Erkrankung nicht zwingend die Durchführung einer Psychotherapie voraus setzt, wenn sich aus den Ergebnissen der Ermittlungen im Übrigen zur Überzeugung des Gerichts ergibt, dass schwere soziale Anpassungsschwierigkeiten vorliegen und dem Betreffenden die Einsichtsfähigkeit in die Grunderkrankung gerade fehlt (hier aufgrund eines Verschwörungswahns). Desgleichen muss in einem solchen Fall die fehlende Mitwirkung an einer gerichtlich angeordneten psychiatrischen Begutachtung nicht zu Lasten des Klägers gehen.
Im zugrunde liegenden Klageverfahren wurde bei der Klägerin bereits ein Grad der Behinderung von 60 anerkannt. Ausweislich der sozialmedizinischen Stellungnahme seien die Depression bzw. die seelische Störung mit einem Teil-GdB von 50 zu bewerten. Mit dieser Einschätzung war die Klägerin nicht einverstanden und sie erhob nach Durchführung des Widerspruchsverfahrens Klage, um eine höhere... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Stuttgart, Gerichtsbescheid vom 24.01.2018
- S 9 SB 3849/17 -
Zuerkennung des Merkzeichens "aG" setzt mobilitätsbedingten Grad der Behinderung von 80 voraus
Bei Bemessung des GdB dürfen nur sich konkret auf die Mobilität auswirkende Erkrankungen und Funktionsbeeinträchtigungen berücksichtigt werden
Die Zuerkennung des Merkzeichens aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) verlangt nach neuer Rechtslage nach § 146 Abs. 3 SGB IX (gültig vom 30.12.2016 bis zum 31.12.2017) bzw. § 229 Abs. 3 SGB IX (gültig ab dem 01.01.2018) zusätzlich zu einer außergewöhnlichen Gehbehinderung einen mobilitätsbedingten Grad der Behinderung von 80. Hierbei sind nur solche Erkrankungen und Funktionsbeeinträchtigungen zu berücksichtigen, welche sich konkret auf die Mobilität auswirken.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens begehrte mit ihrer Klage die Feststellung des Merkzeichens aG. Nach den ärztlichen Befundberichten war sie noch in der Lage, 100m am Rollator zu gehen. Danach war eine Pause erforderlich.Das Sozialgericht Stuttgart wies die Klage ab. Es bestehe beider Klägerin zwar ein GdB von 40 für eine Erkrankung der Kniegelenke mit... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 08.06.2018
- 5 K 196/17.KO -
Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand: Beamter muss bei fehlendem Hinweis auf Schwerbehinderung Versorgungsabschlag hinnehmen
Schwerbehinderung und ein zum Zeitpunkt der Antragstellung noch laufendes Verfahren zur Erhöhung des GdB zu keinem Zeitpunkt erwähnt
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Beamter, der zwar eine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand beantragt, dabei aber mit keinem Wort eine Schwerbehinderung und ein zum Zeitpunkt der Antragstellung noch laufendes Verfahren zur Erhöhung des Grads seiner Behinderung erwähnt, einen Versorgungsabschlag hinnehmen muss.
Dem 1952 geborenen Kläger, einem ehemaligen Ministerialrat im Landesdienst, bescheinigte das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, der Grad seiner Behinderung (GdB) betrage 40. Nach einem Unfall und hierdurch bedingt zwei Operationen stand fest, dass der Kläger weitere Beeinträchtigungen zurückbehalten würde. In der Folge beantragte er bei der zuständigen Stelle die Erhöhung... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, Urteil vom 11.08.2015
- B 9 SB 2/15 R -
Aufhebung der Schwerbehinderteneigenschaft nach erfolgreicher Heilung auch noch nach vielen Jahren zulässig
Jahrzehntelange Untätigkeit des Versorgungsamtes macht Aufhebung für die Zukunft nicht rechtswidrig
Das Versorgungsamt darf auch dann den Schwerbehindertenstatus eines Erkrankten entziehen, obwohl es das schon über zehn Jahre vorher hätte tun können, stattdessen aber einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis ausgestellt hatte. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Beim Kläger wurde 1992 ein bösartiges Geschwulst diagnostiziert und dieses operativ entfernt. Obwohl diese Krebsbehandlung sich später als erfolgreich erwies, stellte das zuständige Versorgungsamt beim Kläger im Januar 1993 einen Grad der Behinderung mit 50 seit dem 1. Juli 1992 fest. Dies entspricht den Vorschriften über die sogenannte Heilungsbewährung.... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25.11.2014
- L 4 KR 454/11 -
Krankenkasse muss Kosten für E-Bike nicht übernehmen
E-Bikes sind Alltagsgegenstände anzusehen
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass eine Krankenkasse die Kosten für ein Fahrrad mit Elektrounterstützung (E-Bike) nicht übernehmen muss, da ein Fahrrad mit Elektrounterstützung nicht speziell der Bekämpfung einer Krankheit und dem Ausgleich einer Behinderung dient.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist aufgrund einer Oberschenkelamputation schwerbehindert mit einem Grad der Behinderung von 80 %. Ferner liegen bei ihm die Voraussetzungen der Merkzeichen "G" (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr), "B" (Berechtigung für eine ständige Begleitung) sowie "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) vor. Der behandelnde... Lesen Sie mehr
Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „GdB“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »