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Bundessozialgericht, Urteil vom 25.10.2012
- B 9 SB 2/12 R -
Diabetes mellitus: Zuerkennung des Grads der Behinderung von 50 setzt erhebliche Einschnitte in der Lebensführung voraus
BSG zu den Voraussetzungen für eine Schwerbehinderung bei Diabetes mellitus
Ein an Diabetes mellitus leidender Patient hat nur Anspruch auf eine Zuerkennung des Grads der Behinderung von 50, wenn die betroffene Person insgesamt gesehen durch die Krankheit erheblich in der Lebensführung beeinträchtigt ist. Eine Insulintherapie mit täglich mindestens vier Insulininjektionen allein ist für eine "Schwerbehinderung" nicht ausreichend. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall wurde bei
LSG verneint Anspruch auf GdB von 50
Das daraufhin von
Patient muss insgesamt gesehen krankheitsbedingt erheblich in der Lebensführung beeinträchtigt sein
Die daraufhin eingelegte Revision
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.10.2012
Quelle: Bundessozialgericht/ra-online
- Sozialgericht Magdeburg, Urteil
[Aktenzeichen: S 9 SB 15/11] - Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil
[Aktenzeichen: L 7 SB 20/11]
- Diabetes mellitus: Anerkennung als Schwerbehinderter nicht allein wegen intensiver Insulintherapie
(Sozialgericht Speyer, Urteil vom 11.03.2009
[Aktenzeichen: S 5 SB 114/07]) - Grad der Behinderung von 50 bei Kind mit Diabetes mellitus I gerechtfertigt
(Sozialgericht Chemnitz, Urteil vom 07.09.2010
[Aktenzeichen: S 34 SB 333/09])
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Dokument-Nr. 14480
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