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Bundessozialgericht, Urteil vom 24.09.2020
- B 9 V 3/18 -
BSG: Opferentschädigung bei Alkoholmissbrauch der Mutter in Schwangerschaft
Anspruch auf Opferentschädigung setzt versuchten Schwangerschaftsabbruch voraus
Opferentschädigung kann nur verlangen, wer vor der Geburt durch den fortgesetzten Alkoholmissbrauch seiner Mutter in der Schwangerschaft dadurch geschädigt wird, dass die Grenze zum kriminellen Unrecht überschritten wird, der Alkoholmissbrauch also auf einen versuchten Abbruch der Schwangerschaft gerichtet ist. Dies hat das Bundessozialgerichts entschieden.
Die Klägerin ist wegen einer globalen Entwicklungsverzögerung bei Alkohol-Embryopathie schwerbehindert. Sie beantragte im Jahre 2009 erfolglos Beschädigtenversorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz, weil sie durch ein fetales "Alkohol-Syndrom" aufgrund des Alkoholkonsums ihrer leiblichen
BSG: Vorgeburtlicher Alkoholmissbrauch während der Schwangerschaft kann auch einen tätlichen Angriff auf das ungeborene Kind darstellen
Nach Auffassung des BSG ist auch die Leibesfrucht (nasciturus) vom Schutzbereich des Opferentschädigungsgesetzes umfasst. Ein vorgeburtlicher
Vorsatz zum Abbruch der Schwangerschaft hier nicht erkennbar
Die Körperverletzungstatbestände gelten nach dem Willen des Gesetzgebers für die Schwangere nicht im Verhältnis zu ihrem ungeborenen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.09.2020
Quelle: Bundessozialgericht, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 29231
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