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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 15.01.2024
- 1 BvR 1615/23 -
Verfassungsbeschwerde wegen Verwendung nur einer Kamera ohne Zoomfunktion in einer Videoverhandlung erfolglos
Keine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter wegen fehlende Zoomfunktion in Videoverhandlung
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen die Art und Weise der Videoübertragung einer mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht richtet.
Die Beschwerdeführer sehen sich in ihrem
Richterbank auch ohne Zoom ordnungsgemäß besetzt
Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen. Eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter wegen eines fehlenden Nahblicks in die Gesichter der Richter im Laufe einer
Verletzung des Rechts auf "faires Verfahren" möglich
Durch die fehlende Möglichkeit der Überprüfung der Unvoreingenommenheit kann gegebenenfalls das Recht auf ein faires Verfahren verletzt werden. Einen Verstoß gegen dieses Prozessgrundrecht haben die Beschwerdeführer allerdings weder gerügt noch käme ein solcher Verstoß aufgrund ihrer Ausführungen vorliegend als möglich in Betracht. Im Übrigen haben sie nicht vorgetragen, die fehlenden Kontrollmöglichkeiten in der mündlichen Verhandlung gerügt zu haben.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.02.2024
Quelle: Bundesverfassungsgericht, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33719
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