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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 02.02.2009
- 1 BvR 2553/08 -
Bundesverfassungsgericht: Heranziehung zur Insolvenzgeld-Umlage ist verfassungsgemäß
Insolvenzgeld-Umlage ist rechtlich nicht anders zu bewerten als das frühere Konkursausfallgeld
Das Bundesverfassungsgericht hat sich bezüglich der Entscheidung zur Insolvenzgeld-Umlage auf eine ältere Entscheidung zum früher geltenden Konkursausfallgeld berufen. Eine Änderung der Sach- und Rechtlage durch den Übergang vom Konkursausfall- zum Insolvenzgeld sei nicht ersichtlich. Damals entschieden die Richter, dass die Belastung allein der Arbeitgeber mit der Finanzierung des Konkursausfallgeldes nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoße, weil diese Verantwortung für die Einhaltung ihrer Pflichten aus dem Arbeitsvertrag gegenüber ihren regelmäßig vorleistenden Arbeitnehmern zu tragen hätten und das Ausfallgeld sie lediglich durch eine versicherungsmäßige Risikenverteilung zwischen den Arbeitgebern belaste.
Die Beschwerdeführerin, ein Reiseunternehmen, wendet sich gegen die Heranziehung zur
Bundesverfassungsgericht beruft sich auf Entscheidung zum Konkursausfallgeld
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits früher entschieden, dass die Belastung allein der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.03.2009
Quelle: ra-online (pt)
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Dokument-Nr. 7631
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