Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 07.12.2010
- 1 BvR 2628/07 -
BVerfG: Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zum 1. Januar 2005 verfassungsgemäß
Streichung der Arbeitslosenhilfe aus dem Leistungskatalog der Arbeitsförderung nicht zu beanstanden
Die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zum 1. Januar 2005 war verfassungsgemäß. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht.
Die
Arbeitslosenhilfe von Arbeitslosengeld II abgelöst
Durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 wurden die Regelungen der
Beschwerdeführer fühlt sich durch Abschaffung der Arbeitslosenhilfe in Grundrecht auf Eigentum verletzt
Der 1946 geborene Beschwerdeführer bezog
Abschaffung der Arbeitslosenhilfe ist mit Grundgesetz vereinbar
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers, soweit sie zulässig war, als unbegründet zurückgewiesen. Die Abschaffung der
Gesetzlicher Anspruch auf Arbeitslosenhilfe stellt kein Eigentum im Sinne des Grundrechts dar
Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde: Die Abschaffung der
Kein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung und Aufwendungen für Arbeitslosenhilfe existent
Letzteres trifft auf den gesetzlichen Anspruch auf
Kein Verstoß gegen Vertrauensschutzprinzip
Die Abschaffung der
Weder echte noch so genannte unechte Rückwirkung vorliegend
Eine echte Rückwirkung, bei der ein Gesetz nachträglich ändernd in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreift oder seine zeitliche Anwendung auf einen Zeitpunkt vor der Gesetzesverkündung festlegt, liegt nicht vor. Denn sowohl die Befristung der Neu- oder Weiterbewilligung der
Auch eine so genannte unechte Rückwirkung, die vorliegt, wenn ein Gesetz auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition nachträglich entwertet, ist nicht gegeben. Die
Für Beschwerdeführer bestand von vornherein keine Grundlage für Bildung schutzwürdigen Vertrauens zur Gewährung von Arbeitslosenhilfe über den 31. Dezember 2004 hinaus
Das allgemeine Vertrauen des Bürgers in den Fortbestand einer Rechtslage und seine danach erwartete zukünftige Leistungsberechtigung ist keine verfassungsrechtlich geschützte Rechtsposition. Auch die Abgabe einer Erklärung nach § 428 Abs. 1 Satz 1 SGB III erweist sich nicht als Disposition des Arbeitslosen, die schutzwürdiges Vertrauen in den Fortbestand des Anspruchs begründen konnte. Zudem bestand für den Beschwerdeführer von vornherein keine Grundlage für die Bildung schutzwürdigen Vertrauens mit dem Inhalt, dass
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.12.2010
Quelle: Bundesverfassungsgericht/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 10499
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss10499
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.