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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 30.10.2023
- 1 BvR 687/22 -
Verfassungsbeschwerde einer Umweltaktivistin gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe teilweise erfolgreich
Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit verletzt
Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde einer Umweltaktivistin teilweise stattgegeben, die sich gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für einen Verwaltungsrechtsstreit richtet.
Die Beschwerdeführerin ist eine bekannte Umweltaktivistin, die seit vielen Jahren Proteste durchführt, insbesondere sogenannte Kletteraktionen. Anfang Dezember 2020 fuhr sie mit einem ICE der Deutschen Bahn. In dem Zug, der sich vom Rodungsort wegbewegte, wurde sie während eines Halts an einem etwa 80 Kilometer nördlich des Dannenröder Forstes gelegenen Hauptbahnhof als einzige Person im ICE von Bundespolizeibeamten angesprochen. Diese stellten ihre Personalien fest, führten eine Durchsuchung durch und stellten mitgeführte Kletterutensilien sicher. Gegen einen Teil der Polizeimaßnahmen erhob die Beschwerdeführerin Fortsetzungsfeststellungsklage zum Verwaltungsgericht Frankfurt am Main. Mit der Klageerhebung beantragte sie die Bewilligung von
Anforderungen an die Erfolgsaussichten der Klage überspannt
Die
VGH durfte Gefahrenannahme im PKH-Verfahren nicht auf gespeicherte Polizeidaten stützen
Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs genügt diesen aus der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.01.2024
Quelle: Bundesverfassungsgericht, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33659
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