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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 28.11.2011
- 1 BvR 917/09 -
Staatskritik: Bundesverfassungsgericht zum Schutz der Meinungsfreiheit bei strafrechtlicher Beurteilung von Meinungsäußerungen im Bereich des Staatsschutzes
Text eines Flugblatts gegen Theaterstück über Hitler-Attentäter Georg Elser ist vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit umfasst
Das Bundesverfassungsgericht hat eine strafgerichtliche Verurteilung eines Vorstandsmitglieds eines NPD-Kreisverbandes wegen Beihilfe zur Verunglimpfung des Staates (§ 90 a Abs. 1 StGB) aufgehoben. Der überwiegend Meinungsäußerungen enthaltende Text des streitgegenständlichen Flugblatts ist vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit umfasst, erklärte das Gericht.
Die Beschwerdeführerin des zugrunde liegenden Falls wendet sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen ihre strafgerichtliche Verurteilung zu einer
„Wie sehr ist dieses BRD-System schon verkommen, daß es für seinen ‚K(r)ampf gegen Rechts’ (und damit alles Deutsche!) eines solchen Vorbildes bedarf? Ihn in Filmen und Theaterstücken bejubelt, Schüler zwingt, ihn zu verehren ... ? Werden bald die kommunistischen RAF-Terroristen ebenso geehrt und ihre Opfer verhöhnt? Mörder unschuldiger Menschen können keine Vorbilder sein!“
Beschwerdeführerin in grundrechtlich gewährleisteter Meinungsfreiheit verletzt
Das Bundesverfassungsgericht hat die strafgerichtlichen Entscheidungen aufgehoben, weil sie die Beschwerdeführerin in ihrer grundrechtlich gewährleisteten
Überwiegende Meinungsäußerungen des Flugblatts durch Meinungsfreiheit geschützt
Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde: Die Verfassungsbeschwerde ist begründet. Der überwiegend Meinungsäußerungen enthaltende Text des streitgegenständlichen Flugblatts ist vom Schutzbereich der
Äußerungen fallen in den Bereich bloßer Polemik, die nicht geeignet sind, Friedlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden
Denn bei Auslegung und Anwendung einer die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.01.2012
Quelle: Bundesverfassungsgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 12902
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