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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12.12.2012
- 2 BvR 1750/12 -
"Die Wahrheit interessiert mich nicht"- Richter verpflichtet zur Wahrheitsfindung
Bei Verstoß besteht Besorgnis der Befangenheit
Der Richter ist verpflichtet die Wahrheit zu erforschen. Verstößt er dagegen, besteht die Besorgnis der Befangenheit. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall regte eine Partei im Rahmen eines Zivilrechtsstreits an, einen Zeugen zu laden. Nachdem der
Verfassungsbeschwerde war begründet
Das Bundesverfassungsgericht entschied zu Gunsten der betroffenen Partei. Es habe eine Verletzung aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vorgelegen. Die Vorschrift schütze den Anspruch des Bürgers auf eine Entscheidung seiner Rechtssache durch den hierfür von Gesetzes wegen vorgesehenen
Besorgnis der Befangenheit lag vor
Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts habe hier nach gebotener Gesamtbetrachtung der Umstände die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.02.2013
Quelle: Bundesverfassungsgericht, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 15301
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