Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.06.2023
- 2 C 2.22 -
Weisung zur Weiterqualifizierung zum Notfallsanitäter mangels Beteiligung des Personalrats rechtswidrig
Mitbestimmungsrecht des Personalrats vernachlässigt
Beamte können durch Weisung des Dienstherrn zur Teilnahme an Maßnahmen der dienstlichen Qualifizierung verpflichtet werden, sofern es sich um bloße Anpassungsfortbildungen handelt. Dabei muss er gegebenenfalls ein Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Auswahl der Teilnehmer beachten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Der Kläger ist Hauptbrandmeister (Besoldungsgruppe A9 HmbBesO) bei der Berufsfeuerwehr der Beklagten. Zu deren Aufgaben gehört unter anderem der Rettungsdienst. Aufgrund seiner Ausbildung als Rettungsassistent ist der Kläger - gemeinsam mit einem Rettungssanitäter - in der Vergangenheit in der Notfallrettung eingesetzt worden. Der Kläger nahm dabei die Aufgabe des Betreuers der Patienten wahr.
Gesetzliche Änderung erfordert Ergänzungslehrgang zum Notfallsanitäter
Aufgrund einer Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen sind seit Ende Juli 2017 bei der Notfallrettung Krankenkraftwagen mit Notfallsanitätern anstelle von Rettungsassistenten zu besetzen. Wegen des hierdurch gestiegenen Bedarfs an entsprechend qualifiziertem Personal erteilte die Beklagte dem Kläger im September 2018 die
Personalrat hat Mitbestimmungsrecht bei der Auswahl der Teilnehmer
Das Bundesverwaltungsgericht hat auf die Revision des Klägers die Urteile der Vorinstanzen aufgehoben und die Rechtswidrigkeit der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.07.2023
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (pm/ab)
- Verwaltungsgericht Hamburg, Urteil vom 16.06.2020
[Aktenzeichen: 20 K 6000/18] - Oberverwaltungsgericht Hamburg, Urteil vom 20.01.2022
[Aktenzeichen: 5 Bf 152/20]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 33038
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil33038
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.