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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.01.2022
- 4 C 2.20 -
Zwischenlager für radioaktive Abfälle im Gewerbegebiet unzulässig
Gefahrenpotential der radioaktiven Abfälle überschreitet den im Gewerbegebiet zulässigen Störgrad
Ein Zwischenlager für radioaktive Abfälle aus kerntechnischen Anlagen ist in einem Gewerbegebiet bauplanungsrechtlich unzulässig. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
Die Klägerin begehrt eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung eines Lagergebäudes in ein
Gefahrenpotential bestimmt Standortentscheidung
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision der Klägerin zurückgewiesen. Ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.01.2022
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 31336
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