Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 25.08.2009
- BVerwG 1 C 25.08 -
Genießen assoziationsberechtigte Türken den gleichen Ausweisungsschutz wie Unionsbürger?
Bundesverwaltungsgericht legt Frage dem Europäischen Gerichtshof vor
In einem Rechtsstreit wegen der Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen wurde der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in Luxemburg vom Bundesverwaltungsgericht angerufen.
Die dem Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegte Frage betrifft die Übertragbarkeit des in Art. 28 Abs. 3 der Richtlinie 2004/38/EG des Rates der Europäischen Union (Unionsbürgerrichtlinie) geregelten Ausweisungsschutzes von Unionsbürgern auf assoziationsberechtigte und damit privilegierte türkische Staatsangehörige.
Die Vorlagefrage lautete: "Richtet sich der Schutz vor
Sachverhalt
Der Kläger des Ausgangsverfahrens, ein 1964 geborener Türke, zog mit 12 Jahren zu seinen Eltern in das Bundesgebiet und erhielt 1987 eine Aufenthaltsberechtigung. Er ist verheiratet und hat zwei Töchter. Im November 2000 wurde er wegen Vergewaltigung seiner Ehefrau zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt. Seit Oktober 2005 verbüßt er eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten u.a. wegen sexuellen Missbrauchs seiner älteren Tochter. Klage und Berufung gegen die von der Ausländerbehörde angeordnete
Möglichkeit der Berufung auf Unionsbürgerrichtlinie muss geklärt werden
Auf die Revision des Klägers ist das Bundesverwaltungsgericht zu dem Ergebnis gekommen, dass die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.08.2009
Quelle: ra-online, BVerwG
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 8360
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss8360
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.