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Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 19.09.2017
- BVerwG 1 VR 7.17 und BVerwG 1 VR 8.17 -
Keine Aussetzung der Abschiebung von zwei islamistischen Gefährdern
Beachtliches Risiko für drohende terroristische Gefahr für Abschiebungsanordnung ausreichend
Das Bundesverwaltungsgericht hat erneut die Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz gegen die Abschiebung von zwei islamistischen Gefährdern abgelehnt. Das Gericht sah auf der Grundlage der vorgelegten Erkenntnismittel die Prognose als gerechtfertigt an, dass von den Ausländern eine terroristische Gefahr ausgeht.
Die Betroffenen des zugrunde liegenden Verfahrens, ein
BVerwG bejaht Abschiebungsanordnung
Die gegen den Vollzug ihrer
BVerwG macht Abschiebungen von Zusicherungen der Heimatländer abhängig
Im Fall des tunesischen Staatsangehörigen macht das Gericht die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.10.2017
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- BVerwG: Abschiebungsanordnungen gegen zwei islamistische Gefährder nicht zu beanstanden
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.08.2017
[Aktenzeichen: BVerwG 1 A 2.17 und BVerwG 1 A 3.17]) - Drohende terroristische Gefahr: Keine Aussetzung der Abschiebung von zwei Salafisten
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21.03.2017
[Aktenzeichen: BVerwG 1 VR 1.17 und BVerwG 1 VR 2.17])
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Dokument-Nr. 24930
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