wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21.04.2009
BVerwG 10 C 11.08 -

Für die Anerkennung einer Gruppenverfolgung muss das Gericht die Gruppenverfolgung nach bestimmten Kriterien feststellen

BVerwG hebt Flüchtlingsanerkennung wegen Gruppenverfolgung von Sunniten im Irak auf

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) aufgehoben, der einem Iraker sunnitischislamischer Glaubensrichtung wegen einer Gruppenverfolgung von Sunniten im Irak die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt hatte. Nach Angaben der beklagten Bundesrepublik leben im Irak etwa 8 bis 10 Millionen Sunniten.

Der VGH war der Auffassung, dass dem 2006 nach Deutschland eingereisten Kläger wegen seines sunnitischen Glaubens bei einer Rückkehr in den Irak Verfolgung drohe, weil die Sunniten dort einer Gruppenverfolgung durch nichtstaatliche Akteure, insbesondere durch schiitische Milizen, ausgesetzt seien. Der irakische Staat könne dagegen keinen Schutz bieten. Auch eine inländische Schutzalternative stehe dem aus Bagdad stammenden Kläger nicht zur Verfügung.

Gruppenverfolgung muss nach bestimmten Grundsätzen festgestellt werden

Der für das Asylrecht zuständige 10. Revisionssenat hat beanstandet, dass der VGH in dem angefochtenen Urteil von den in der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen für die Feststellung einer Gruppenverfolgung abgewichen ist. Danach braucht ein Flüchtling nicht notwendigerweise ein individuelles Verfolgungsschicksal darzulegen, sondern kann sich darauf berufen, dass er einer Gruppe angehört, die im Heimatstaat aus asylerheblichen Gründen verfolgt wird. Die Annahme einer solchen Gruppenverfolgung setzt allerdings voraus, dass die gegen diese Gruppe gerichteten Verfolgungshandlungen so intensiv und zahlreich sind, dass jedes einzelne Mitglied der Gruppe daraus die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit herleiten kann. Um diese Verfolgungsdichte festzustellen, müssen die Anzahl und Intensität der Verfolgungshandlungen gegenüber der gesamten Gruppe ermittelt und zur Größe der Gruppe in Beziehung gesetzt werden.

Allein `Häufige Übergriffe´ reichen nicht für die Annahme einer Gruppenverfolgung

Dem wird das Urteil des VGH nicht gerecht. Es beschränkt sich darauf, „häufige" Übergriffe nichtstaatlicher Akteure gegen Sunniten festzustellen und hält wegen der Schwierigkeiten weiterer Aufklärung eine genauere Ermittlung der Verfolgungsdichte für entbehrlich. Es fehlt damit schon an Feststellungen zur Größenordnung der Verfolgungshandlungen, die in dem hier maßgeblichen Zeitraum gegen Sunniten unter Anknüpfung an ihr religiöses Bekenntnis gerichtet waren. Der VGH hat vielmehr nur Angaben zur Gesamtzahl aller Getöteten und Verletzten unter der irakischen Zivilbevölkerung gemacht. Ebenso wenig hat er Feststellungen zur Größe der verfolgten Gruppe getroffen und diese in Beziehung zu den Verfolgungshandlungen gegen Sunniten gesetzt. Nur auf der Grundlage einer solchen Relationsbetrachtung lässt sich aber nachvollziehbar bewerten, ob für jeden Sunniten im Irak nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne Weiteres die aktuelle Gefahr eigener Verfolgung besteht. Da das Bundesverwaltungsgericht selbst nicht die erforderlichen Tatsachen feststellen darf, hat es den Rechtsstreit zur weiteren Klärung - auch im Hinblick auf eine etwaige individuelle Verfolgung des Klägers oder gegebenenfalls die Gewährung anderweitigen Abschiebungsschutzes - an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.04.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 22/2009 des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.04.2009

Aktuelle Urteile aus dem Ausländerrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 7746 Dokument-Nr. 7746

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil7746

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?