Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18.04.2013
- BVerwG 10 C 9.12 -
Nachzugsanspruch der Eltern eines minderjährigen Flüchtlings besteht bis zur Volljährigkeit des Kindes
Eltern müssen Möglichkeit zur Durchsetzung des Visumanspruchs rechtzeitig vor Erreichen der Volljährigkeit des Kindes per einstweiliger Anordnung haben
Die Eltern eines minderjährigen Flüchtlings, der sich ohne Begleitung in Deutschland aufhält, haben grundsätzlich beide einen Anspruch auf Nachzug zu ihrem Kind. Dieser Anspruch besteht jedoch nur bis zur Volljährigkeit des Kindes. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Im zugrunde liegenden Fall begehrte eine irakische Staatsangehörige die Erteilung eines Visums zum Nachzug zu ihrem im Alter von 16 Jahren nach Deutschland eingereisten Sohn. Diesem war als unbegleitetem Minderjährigen mit Hilfe eines Schleusers die Flucht aus dem Irak gelungen. Er wurde im Juni 2009 in Deutschland wegen seiner yezidischen Glaubenszugehörigkeit als Flüchtling anerkannt und erhielt eine Aufenthaltserlaubnis.
Deutsche Botschaft erteilt Visum nur für einen Elternteil
Daraufhin beantragten seine Eltern für sich und ihre weiteren fünf Kinder im November 2009 bei der Deutschen
OVG: Sohn war aufgrund der Anwesenheit des Vaters kein unbegleiteter Minderjähriger
Die auf Erteilung des Visums gerichtete Verpflichtungsklage der Mutter hatte beim Verwaltungsgericht Erfolg, wurde vom Oberverwaltungsgericht aber abgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht hat seine Entscheidung maßgeblich darauf gestützt, dass sich zum Zeitpunkt, als der Sohn
Nachzugsanspruch der Klägerin war ursprünglich begründet, zum Zeitpunkt der Verhandlung jedoch wegen der Volljährigkeit des Kindes verfallen
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts im Ergebnis bestätigt. Er hat allerdings - anders als das für die Visaerteilung zuständige Auswärtige Amt - einen Nachzugsanspruch der Klägerin als ursprünglich begründet angesehen. Denn das Nachzugsrecht zum unbegleiteten minderjährigen Flüchtling steht nach § 36 Abs. 1 AufenthG beiden Eltern zu und darf für einen Elternteil nicht dadurch vereitelt werden, dass die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.04.2013
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 11.11.2010
[Aktenzeichen: 15 K 153.10 V] - Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.12.2011
[Aktenzeichen: 3 B 22.10]
- Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Familiennachzugs begründet Anspruch auf Kindergeld
(Finanzgericht Münster, Urteil vom 05.12.2006
[Aktenzeichen: 15 K 2147/06 Kg]) - BVerwG zum Rechtsanspruch auf Kindernachzug zu einem Elternteil in Deutschland bei geteiltem Sorgerecht
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 07.04.2009
[Aktenzeichen: BVerwG 1 C 17.08, 28.08 und 29.08])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 15675
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil15675
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.