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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30.05.2013
- BVerwG 3 C 18.12 -
EU-Fahrerlaubnis muss bei Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis in Deutschland nicht anerkannt werden
Meldebescheinigung als unbestreitbare Information über einen Verstoß gegen das unionsrechtliche Wohnsitzerfordernis
Eine in einem anderen EU-Mitgliedstaat erteilte Fahrerlaubnis muss in Deutschland nicht anerkannt werden, wenn sich aus einer aus dem Ausstellermitgliedstaat beigebrachten Meldebescheinigung ergibt, dass der Inhaber dieser Fahrerlaubnis zum Zeitpunkt der Fahrerlaubniserteilung dort nicht seinen ordentlichen Wohnsitz hatte. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls, der die deutsche
Annahme eines ordentlichen Wohnsitzes setzt Wohndauer von mindestens 185 Tagen im Jahr im jeweiligen Mitgliedstaat voraus
Ihre Klage hat das Verwaltungsgericht Magdeburg abgewiesen, soweit sie gegen die Aberkennung gerichtet war. Auf ihre Berufung hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt diese Entscheidung geändert und die Aberkennungsentscheidung aufgehoben. Die in einem anderen EU-Mitgliedstaat erteilte
Bloße Möglichkeit eines längeren Aufenthalts im EU-Mitgliedsstaat nicht ausreichend für Wohnsitzerfordernis
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Berufungsurteil geändert. Es bedurfte keiner abschließenden Entscheidung, ob die in der EU-Führerscheinrichtlinie genannten 185 Tage bei Erteilung
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.05.2013
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht Magdeburg, Urteil vom 19.01.2009
[Aktenzeichen: 1 A 88/08] - Kein Verstoß gegen die Wohnsitzvoraussetzungen – In Polen ausgestellte Fahrerlaubnis muss in Deutschland anerkannt werden
(Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.03.2012
[Aktenzeichen: 3 L 56/09])
- EU-Führerschein muss bei Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis nicht anerkannt werden
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 01.03.2012
[Aktenzeichen: C-467/10]) - Ausländische EU-Fahrerlaubnis bei Verstoß gegen Wohnsitzerfordernis oder bei noch laufender Sperrfrist automatisch ungültig
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.08.2011
[Aktenzeichen: BVerwG 3 C 25.10, BVerwG 28.10 und BVerwG 9.11])
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Dokument-Nr. 15957
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