wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.08.2009
BVerwG 3 C 19.08 -

BVerwG: Beschränkte Heilpraktikererlaubnis für ausgebildete Physiotherapeuten

Gesetzliche Fixierung des Berufsbildes steht eigenverantwortlicher Ausübung der Heilkunde nicht entgegen

Ein Physiotherapeut darf eine begrenzte Heilpraktikererlaubnis beanspruchen. Er muss sich hierfür aber zuvor einer eingeschränkten Kenntnisüberprüfung unterziehen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall ging es um die Klage eines ausgebildeten Physiotherapeuten, der die Erlaubnis zur eigenverantwortlichen Ausübung der Heilkunde nach § 1 des Heilpraktikergesetzes beschränkt auf den Bereich der Physiotherapie erstrebt hat, ohne zuvor eine nach dem Heilpraktikerrecht vorgesehene Kenntnisüberprüfung absolvieren zu müssen.

Freistaat Bayern hält uneingeschränkte Kenntnisprüfung für nötig

Der beklagte Freistaat Bayern hat dies abgelehnt, weil die Erlaubnis nur einheitlich und nur nach einer uneingeschränkten Kenntnisprüfung erteilt werden könne. Ein Physiotherapeut dürfe auf seinem Fachgebiet nicht eigenverantwortlich tätig werden. Das Verwaltungsgericht hat den Beklagten zur Erteilung einer beschränkten Erlaubnis ohne weitere Kenntnisprüfung verpflichtet.

Vorgeschriebene Prüfung darf nicht gänzlich wegfallen

Die dagegen geführte Revision des Beklagten hat vor dem Bundesverwaltungsgericht überwiegend keinen Erfolg gehabt. Der Kläger kann eine auf das Gebiet der Physiotherapie begrenzte Heilpraktikererlaubnis beanspruchen, muss sich allerdings einer eingeschränkten Kenntnisüberprüfung unterziehen. Zur Begründung hat das Bundesverwaltungsgericht im Wesentlichen ausgeführt: Das Berufsbild des Physiotherapeuten sei ebenso wie andere Gesundheitsfachberufe auf eine Krankenbehandlung nach ärztlicher Verordnung ausgerichtet. Die Ausbildung berechtige nicht zur eigenverantwortlichen Ausübung der Heilkunde. Die gesetzliche Fixierung des Berufsbildes stehe andererseits einer eigenverantwortlichen Ausübung der Heilkunde mit den Mitteln der Physiotherapie nicht entgegen, wenn die Voraussetzungen des Heilpraktikergesetzes für die Erteilung einer Erlaubnis erfüllt seien. Diese Erlaubnis könne bei ausgebildeten Physiotherapeuten auf ihr Gebiet beschränkt werden. Es sei im Lichte der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG nicht gerechtfertigt, den Kläger auf den Erwerb einer uneingeschränkten Heilpraktikererlaubnis und damit auf eine umfassende Kenntnisprüfung zu verweisen, wenn er nur auf dem abgrenzbaren Bereich der Physiotherapie tätig werden wolle. Die nach dem Heilpraktikerrecht zum Schutz vor Gesundheitsgefahren vorgeschriebene Prüfung könne zwar nicht gänzlich entfallen, müsse sich aber auf solche Kenntnisse beschränken, die zur eigenverantwortlichen Anwendung von Physiotherapie erforderlich und nicht bereits durch die Berufsausbildung vermittelt worden seien. Dies betreffe in fachlicher Hinsicht die Grenzen der heilkundlichen Tätigkeit im Bereich der Physiotherapie einschließlich ausreichender diagnostischer Fähigkeiten und daneben die für eine nichtärztliche Ausübung der Heilkunde notwendige Berufs- und Gesetzeskunde.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.08.2009
Quelle: ra-online, BVerwG

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 8363 Dokument-Nr. 8363

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil8363

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?