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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 04.07.2019
- BVerwG 3 C 24.17 -
Tragen eines Turbans aus religiösen Gründen befreit nicht von der Helmpflicht
Bei verbindlich empfundener Pflicht zum Tragen eines Turbans muss auf das Motorradfahren verzichtet werden
Wer aus religiösen Gründen einen Turban trägt, ist nicht bereits deshalb von der Helmpflicht beim Motorradfahren zu befreien. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls beantragte im Juli 2013 bei der Stadt Konstanz die Erteilung einer
VGH hält Ausnahme aus religiösen Gründen für grundsätzlich möglich
Der hiergegen gerichtete Widerspruch des Klägers und seine Klage vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe blieben erfolgslos. Auf die Berufung des Klägers verpflichtet der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Beklagte, über seinen Antrag erneut unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu entscheiden. Die Beklagte habe verkannt, dass eine
Helmpflicht soll nicht nur Motorradfahrer selbst, sondern auch körperliche und psychische Unversehrtheit anderer Unfallbeteiligter und Rettungskräfte schützen
Die Revision des Klägers, mit der er über die Verpflichtung zur erneuten Entscheidung hinaus die Erteilung der
§ 21 a Abs. 2 StVO:
Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurrte angelegt sind.
§ 46 Abs. 1 Satz 1 StVO:
Die Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller
[...]
5b. von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen (§ 21a).
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.07.2019
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online (pm/kg)
- Grundrecht auf Religionsfreiheit begründet auch für Sikhs keinen Anspruch auf Befreiung von der Helmpflicht
(Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 29.10.2015
[Aktenzeichen: 6 K 2929/14]) - Turban tragender Sikh hat keinen zwingenden Anspruch auf Befreiung von der Helmpflicht beim Motorradfahren
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 05.09.2017
[Aktenzeichen: 10 S 30/16])
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Dokument-Nr. 27601
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