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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13.03.2008
- BVerwG 3 C 27.07 -
Versandapotheken dürfen in Drogerien einen Bestell- und Abholservice für Medikamente anbieten
Auslieferung bestellter Waren durch Übergabe in einer Abholstation stellt eine verbreitete Form des Versandhandels dar
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Versandapotheken für das Einsammeln von Bestellungen und die Aushändigung der bestellten Arzneimittel den Dienst von Drogeriemärkten in Anspruch nehmen dürfen.
Seit dem 1. Januar 2004 erlaubt das Arzneimittelgesetz den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.03.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 16/08 des BVerwG vom 13.03.2008
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Dokument-Nr. 5760
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