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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.08.2010
- BVerwG 3 C 28.09 und BVerwG 3 C 29.09 -
BVerwG: Behandlung nach der Synergetik-Methode ist erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde
Keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung der Berufsfreiheit aus Art. 12 des Grundgesetzes
Die Behandlung nach der Synergetik-Methode ist eine erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls versteht sich als Begründer
Gericht sieht Gefahr, dass Patienten von notwendigem Arztbesuch abgehalten werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revisionen
Gesetzliche Vorgaben dienten Gesundheitsschutz der Bevölkerung
Da die Kläger somit Heilkunde ausübten, ohne als Ärzte bestallt zu sein, benötigten sie eine staatliche
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.08.2010
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- "Synergetik-Therapie" nur mit Heilpraktikererlaubnis zulässig
(Verwaltungsgericht Braunschweig, Urteil vom 23.11.2006
[Aktenzeichen: 5 A 102/04, 5 A 133/04]) - "Synergetik-Therapie" ohne Approbation als Arzt oder Heilpraktikererlaubnis weiterhin verboten
(Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 18.06.2009
[Aktenzeichen: 8 LC 6/07 und 8 LC 9/07])
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Dokument-Nr. 10164
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