wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12.09.2013
BVerwG 5 C 33.12 -

Heilfürsorgerecht der Bundespolizei bedarf gesetzlicher Grundlage

Gewährung von Heil­fürsorge­leistungen auf Grundlage von Verwaltungs­vorschriften verfassungswidrig

Das Bundes­verwaltungs­gericht hat entschieden, dass für die Rechtsansprüche der Polizei­vollzugs­beamten des Bundes im Krankheits- und Pflegefall (Heil­fürsorge­ansprüche) keine ausreichende gesetzliche Grundlage besteht. Die bisherige Praxis, die Heil­fürsorge­leistungen im Wesentlichen auf Grund von Verwaltungs­vorschriften - den Heil­fürsorge­vorschriften für die Bundespolizei - zu gewähren, ist verfassungswidrig.

In dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall hatte der Kläger, ein im Dienst der Bundespolizei stehender Polizeihauptmeister, die Übernahme der Kosten einer ärztlichen Behandlung einschließlich des dafür eingesetzten Medizinprodukts beantragt. Der Dienstherr lehnte dies mit der Begründung ab, die Heilfürsorgevorschriften ließen dies nicht zu. Die dagegen gerichtete Klage hatte vor dem Verwaltungsgerichtshof im Kern Erfolg.

Ausgestaltung des Heilfürsorgerechts darf im Wesentlichen nicht durch rein interne Verwaltungsvorschriften erfolgen

Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts erfordert es der verfassungsrechtliche Grundsatz des Gesetzesvorbehalts, dass der parlamentarische Gesetzgeber im Bereich der Heilfürsorge der Bundespolizei zumindest die tragenden Strukturprinzipien und die wesentlichen Einschränkungen des Heilfürsorgerechts selbst regelt. Der grundsätzliche Anspruch auf Heilfürsorgeleistungen und deren Umfang bestimmt die Qualität der Versorgung bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit. Die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit, die Sicherung einer menschenwürdigen Existenz sowie die Wahrung eines amtsangemessenen Lebensunterhalts trotz laufender Aufwendungen für die Risikovorsorge oder besonderer Belastungen wegen Krankheit und Hilflosigkeit sind hochrangige Schutzgüter. Daher kann die Ausgestaltung des Heilfürsorgerechts nicht im Wesentlichen durch rein interne Verwaltungsvorschriften erfolgen. Sie obliegt vielmehr dem Gesetzgeber.

Kläger kann keine Kostenübernahme für Therapie mit Medizinprodukt verlangen

Trotz dieses Mangels ist für eine Übergangszeit von der Weitergeltung der Heilfürsorgevorschriften auszugehen. Damit ist gewährleistet, dass die Leistungen der Heilfürsorge nach einem einheitlichen Handlungsprogramm erbracht werden. Dies gilt auch für Leistungseinschränkungen und -ausschlüsse, wenn sie im Übrigen rechtmäßig sind. Danach kann der Kläger keine Kostenübernahme für die Therapie mit dem Medizinprodukt verlangen. Die Heilfürsorgevorschriften sehen insoweit einen Leistungsausschluss vor. Dies ist entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs nicht zu beanstanden und verstößt auch nicht gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes. Mit der vorliegenden Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht seine bereits zum Beihilferecht entwickelte Rechtsprechung fortgeführt (Urteile vom 17. Juni 2004 - BVerwG 2 C 50.02 - und Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 20.03.2008 - BVerwG 2 C 49.07, 2 C 52.07, 2 C 63.07 -).

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.09.2013
Quelle: Bundesverwaltungsgrricht/ra-online

Vorinstanzen:
  • Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 16.03.2011
    [Aktenzeichen: 4 K 3340/08]
  • Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 22.08.2012
    [Aktenzeichen: 2 S 2076/11]
Aktuelle Urteile aus dem Beamtenrecht | Beihilferecht | Verwaltungsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ)
Jahrgang: 2014, Seite: 305
NVwZ 2014, 305

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 16769 Dokument-Nr. 16769

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil16769

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?