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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 02.04.2008
- BVerwG 6 C 14.07, 6 C 15.07, 6 C 16.07, 6 C 17.07 -
Mobilfunktarife: Regulierung der Bundesnetzagentur ist rechtmäßig
Klagen von T-Mobile, Vodafone, E-Plus und O2 vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat Klagen der Mobilfunknetzbetreiber T-Mobile, Vodafone, E-Plus und O2 abgewiesen, die sich gegen die Regulierung der sog. Terminierungsentgelte richteten.
Bei den umstrittenen Terminierungsentgelten handelt es sich um die Beträge, die Festnetz- und Mobilfunknetzbetreiber für die Anrufzustellung („Terminierung“) in Mobilfunknetze anderer Betreiber zu entrichten haben und an ihre eigenen Endkunden, die Anrufer, weitergeben. Die
Die dagegen erhobenen Klagen der Mobilfunknetzbetreiber hatten in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Köln teilweise Erfolg. Das Verwaltungsgericht bestätigte zwar grundsätzlich die Regulierungsbedürftigkeit der von der
Das Bundesverwaltungsgericht, das schon Eilanträge der vier Kläger abgelehnt hatte, gab nun insgesamt der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.04.2008
Quelle: ra-online, Bundesverwaltungsgericht
- Mobilfunktarife: Eilanträge der Netzbetreiber abgelehnt
(Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 13.06.2007
[Aktenzeichen: BVerwG 6 VR 2.07, BVerwG 6 VR 3.07, BVerwG 6 VR 4.07, BVerwG 6 VR 5.07]) - Terminierungsentgelte im Mobilfunk müssen nicht vorab genehmigt werden
(Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 08.03.2007
[Aktenzeichen: 1 K 3918/06 u.a.])
Jahrgang: 2009, Seite: 68 MMR 2009, 68
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Dokument-Nr. 5848
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