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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 08.03.2010
- 10 B 09.1102 und 10 B 09.1837 -
Bayerischer VGH: Verbot des „Papamobil“ beim Christopher-Street-Day 2006 rechtswidrig
Satirische Kritik erfüllt nicht Tatbestand der Schmähkritik und ist vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt
Verfügungen der Polizei gegen das 2006 in München beim Christopher-Street-Day mitgeführte „Papamobil“, mit dem Kritik an der Einstellung des Papstes gegenüber Homosexuellen geäußert wurde, waren rechtswidrig. Das geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hervor.
Die Kläger wollten am Christopher-Street-Day, einem Aufzug, mit dem gegen die Ausgrenzung und Diskriminierung homosexueller Menschen demonstriert wird, mit einem als „Papamobil“ bezeichneten LKW teilnehmen, auf dessen Ladefläche eine Puppe saß, auf deren Messgewand das doppelte Symbol für „männlich“ aufgestickt war. An den Seitenwänden des Lkw waren vier Plakate angebracht, auf denen jeweils Papst Benedikt XVI. zusammen mit folgenden Aussagen abgebildet war: „Homosexuelle Beziehungen sind zutiefst unmoralisch.
Meinungsfreiheit der Kläger hat Vorrang vor Persönlichkeitsrecht des Papstes
Anders als die Vorinstanz und die Polizei bewertete der Verwaltungsgerichtshof entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das „Papamobil“ als satirische Kritik, die von der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.03.2010
Quelle: ra-online, Bayerischer VGH
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Dokument-Nr. 9324
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