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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Satire“ veröffentlicht wurden
Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 08.05.2024
- 204 StRR 452/23 -
Künstler wegen Söder-Graffiti freigesprochen - Graffiti ist Kunst und Satire
Graffiti-Bild von Kunstfreiheit gedeckt
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat einen Graffiti-Künstler vom Vorwurf des Verwendens von Kennzeichnen verfassungswidriger Organisationen und der Beleidigung zum Nachteil des Bayerischen Ministerpräsidenten freigesprochen.
Der Angeklagte hat an der Wand einer Feldscheune ein Graffiti ähnlich einer Postkarte gestaltet. Es zeigt verknüpft mit dem Schriftzug „Liebesgrüße aus Bayern“ in einem oberen Feld eine uniformierte Person, deren eine Gesichtshälfte als Totenschädel dargestellt ist und deren andere Gesichtshälfte dem Konterfei des Bayerischen Ministerpräsidenten ähnelt. Die zwei kleineren Bilder darunter zeigen Personen in Polizeiuniform bei der Anwendung unmittelbaren Zwangs. Das Amtsgericht Nürnberg hatte den Angeklagten wegen eines von ihm an einer Feldscheune angebrachten Graffitis mit Nazi-Symbolik in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu... Lesen Sie mehr
Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 29.11.2023
- 202 StRR 88/23 -
Strafbarkeit des Teilens einer ein Hakenkreuz enthaltenen Karikatur auf Twitter
Kein Schutz durch Satire- oder Kunstfreiheit
Wer auf Twitter eine ein Hakenkreuz enthaltene Karikatur teilt, kann sich wegen Verwendens von Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation gemäß § 86 a Abs. 1 StGB strafbar machen. Dies hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2022 teilte ein in Bayern wohnhafter Twitter-Nutzer auf seinem Account eine Karikatur. Darauf war eine Frau abgebildet, die ein blaues Kleid mit EU-Flagge auf dem Bauch trägt. Das Kleid wurde nach oben geweht, so dass das rote Innenfutter mit einem Hakenkreuz in einem weißen Kreis deutlich erkennbar wurde. Der Twitter-Nutter wollte... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 28.09.2018
- 324 O 53/18 -
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts: Sigmar Gabriel steht Unterlassungsanspruch gegen Verkauf von Miniaturholzgalgen zu
Aussagegehalt des Galgens geht weit über Kritik an Flüchtlingspolitik der Bundesregierung und Tätigkeit Gabriels hinaus
Das Landgericht Hamburg hat der Unterlassungsklage des SPD-Politikers Sigmar Gabriel gegen den Verkauf von Miniaturholzgalgen mit der Beschriftung „"Reserviert - Sigmar 'Das Pack' Gabriel" stattgegeben. Nach der Entscheidung des Gerichts verletzt der Verkauf der Galgen, die der beklagte Betreiber eines Online-Shops im Internet angeboten hatte, das allgemeine Persönlichkeitsrecht Gabriels. Der Aussagegehalt des Galgens gehe weit über eine Kritik an der Flüchtlingspolitik der Bundesregierung und an der politischen Tätigkeit Gabriels hinaus.
Im Vordergrund stehe insbesondere ein unmittelbarer Angriff auf die Person Gabriels, dessen Hinrichtung als Volksverräter gefordert werde. Durch diese Herabwürdigung in Anspielung auf Todesurteile des Volksgerichtshofs während der NS-Zeit werde ihm der personale Wert schlechthin abgesprochen. Das müsse Gabriel auch als ehemaliger Spitzenpolitiker nicht hinnehmen, so dass ihm der mit... Lesen Sie mehr
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Hanseatisches Oberlandesgericht in Hamburg, Urteil vom 15.05.2018
- 7 U 34/17 -
Erdogan gegen Böhmermann: Teile des "Schmähgedichts" bleiben weiterhin verboten
Untersagte Äußerungen stellen Angriff auf personale Würde dar und sind deshalb rechtswidrig
Im Verfahren über die Unterlassungsklage des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan gegen den TV-Moderator Jan Böhmermann hat das Hanseatische Oberlandesgericht das Urteil des Landgerichts Hamburg bestätigt. Danach bleibt es Böhmermann untersagt, sich über den Kläger wie in Teilen des Satire-Gedichts "Schmähkritik" aus der Sendung "Neo Magazin Royale" vom 31. März 2016 geschehen zu äußern.
Die fraglichen Passagen beinhalten schwere Herabsetzungen mit Bezügen zum Intimen und Sexuellen, für die es in der Person oder dem Verhalten des Klägers keinerlei tatsächliche Anknüpfungspunkte gibt. Anders als die übrigen Verse, die tatsächliches Verhalten Erdogans in satirischer Weise kritisieren und daher hinzunehmen sind, dienen die untersagten Äußerungen allein dem Angriff auf... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 02.08.2017
- 4 U 84/16 -
Berufung der "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V." erfolglos
Verein hat keinen Anspruch auf das Aufstellen von Hinweisschildern für "Nudelmesse"
Die Berufung des eingetragenen Vereins "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters Deutschland" gegen das erstinstanzliche Urteil wurde zurückgewiesen. Dies hat das Brandenburgische Oberlandesgericht in seiner Entscheidung bekanntgegeben.
Im zugrundeliegenden Fall begehrt der Verein mit seiner Klage, das Land Brandenburg dazu zu verurteilen, das Aufstellen von Schildern mit Hinweisen auf die wöchentlich stattfindende „Nudelmesse“ an drei Straßen am Ortseingang von Templin zu dulden. Hilfsweise hat er die Feststellung begehrt, dass er berechtigt sei, entsprechende Schilder aufzustellen.Zwischen den Parteien... Lesen Sie mehr
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Landgericht Hamburg, Beschluss vom 11.05.2017
- 324 O 217/17 -
AfD-Politikerin Dr. Alice Weidel muss Bezeichnung als "Nazi-Schlampe" durch Satiremagazin hinnehmen
Landgericht Hamburg lehnt einstweilige Verfügung gegen den NDR wegen der Sendung "extra 3" ab
Das Landgericht Hamburg hat einen Antrag der AfD-Politikerin Dr. Alice Weidel auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Norddeutschen Rundfunk zurückgewiesen. Der Antrag richtet sich gegen eine Äußerung des Moderators der NDR-Sendung "extra 3" vom 27. April 2017, in der die Antragstellerin als "Nazi-Schlampe" bezeichnet wurde. Nach der Entscheidung des Gerichts handelt es sich dabei um Satire, die im konkreten Kontext der Äußerung von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Als Spitzenkandidatin der AfD steht die Antragstellerin im Blickpunkt der Öffentlichkeit und muss auch überspitzte Kritik hinnehmen.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Gegenstand der Satiresendung vom 27. April 2017 war der Parteitag der AfD, auf dem die AfD-Politikerin Dr. Alice Weidel (Antragstellerin) zur Spitzenkandidatin gewählt wurde. Im Anschluss an ihre Wahl hielt sie eine Rede, in der es u.a. heißt: "Es muss endlich Schluss damit sein, dass diejenigen, die auf die Missstände in unserem... Lesen Sie mehr
Landgericht Hamburg, Urteil vom 10.02.2017
- 324 O 402/16 -
Teile des "Schmähgedichts" von Jan Böhmermann bleiben weiterhin verboten
LG Hamburg gibt Klage Erdogans auf Untersagung des gesamten Gedichts nur teilweise statt
Das Landgericht Hamburg hat seine vorangegangene Entscheidung des einstweiligen Verfügungsverfahrens bestätigt und entschieden, dass einzelne Passagen des "Schmägedichts" von Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan weiterhin verboten bleiben.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Beklagte, der Fernsehmoderator Jan Böhmermann, hat in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" ein als "Schmähkritik" bezeichnetes Gedicht verlesen, in dem er sich mit dem Kläger, dem Präsidenten der türkischen Republik, befasst. Auslöser des Gedichtes war die Einbestellung des deutschen Botschafters aufgrund eines im ZDF ausgestrahlten... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.01.2017
- VI ZR 561/15 und VI ZR 562/15 -
Äußerungen in ZDF-Satiresendung "Die Anstalt" nicht zu beanstanden
Bundesgerichtshof zur Ermittlung des Aussagegehalts von Äußerungen in einer Satiresendung
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Äußerungen im Rahmen eines satirischen Beitrags zur Erfassung des eigentlichen Aussagegehalts stets im Gesamtzusammenhang betrachtet werden müssen.
Der Kläger in dem Verfahren VI ZR 561/15 ist Mitherausgeber, der Kläger in dem Verfahren VI ZR 562/15 ist einer der Redakteure der Wochenzeitung "DIE ZEIT". Die Kläger machen gegen die Beklagte, das ZDF, Ansprüche auf Unterlassung von Äußerungen geltend. Die Beklagte strahlte am 29. April 2014 das Satireformat "Die Anstalt" aus. Gegenstand der Sendung war ein Dialog zwischen zwei Kabarettisten,... Lesen Sie mehr
Staatsanwaltschaft Mainz, Beschluss vom 04.10.2016
- 3113 Js 10220/16 -
Ermittlungsverfahren gegen Jan Böhmermann wegen Beleidigung eingestellt
Ernstlicher Angriff auf personalen und sozialen Geltungsanspruch des türkischen Staatspräsidenten nicht zu belegen
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen waren strafbare Handlungen des Jan Böhmermann nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen. Die Ermittlungen haben auch keine hinreichenden Anhaltspunkte für strafbare Handlungen anderer an der Entstehung oder Ausstrahlung des Beitrages beteiligte Personen ergeben. Daher hat die Staatsanwaltschaft Mainz das Ermittlungsverfahren gegen den Moderator Jan Böhmermann wegen des Vorwurfs der Beleidigung des türkischen Staatspräsidenten gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt.
Im hier zu entscheidenden Fall war Gegenstand des Ermittlungsverfahrens ein am 31. März 2016 auf dem Kanal "ZDFneo" des Zweiten Deutschen Fernsehens ausgestrahlter Beitrag in der Sendung "Neo Magazin Royale". In diesem befasste sich der Beschuldigte unter anderem mit der Reaktion des türkischen Staatspräsidenten auf einen in dem Magazin "extra3" des Norddeutschen Rundfunks am 17. März... Lesen Sie mehr
Landgericht Hamburg, Beschluss vom 17.05.2016
- 324 O 255/16 -
Gedicht "Schmähkritik": Unzulässige Satire bei schmähender und ehrverletzender Einkleidung
Erdogan muss schmähende und ehrverletzende Aussagen nicht hinnehmen - LG Hamburg erlässt einstweilige Verfügung gegen Jan Böhmermann
Das Landgericht Hamburg hat auf Antrag des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan eine einstweilige Verfügung gegen den Fernsehmoderator Jan Böhmermann erlassen.
Gegenstand des Antrags sind die als Gedicht unter dem Titel "Schmähkritik" dargebotenen Äußerungen Böhmermanns aus der Sendung "Neo Magazin Royale" vom 31. März 2016. Mit seiner Entscheidung hat das Gericht dem Antrag teilweise stattgegeben und Böhmermann die Äußerung bestimmter Passagen des Gedichts untersagt, die Erdogan angesichts ihres schmähenden und ehrverletzenden Inhalts nicht... Lesen Sie mehr
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