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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 01.04.2011
- 10 CS 10.2180 und 10 CS 10.589 -
Glücksspielrechtliches Internetverbot unabhängig von Wirksamkeit staatlichen Sportwettenmonopols gültig
Unionsrechtliche Dienstleistungsfreiheit durch Internetverbot nicht verletzt
Das Internetverbot im geltenden Glücksspielstaatsvertrag gilt auch weiterhin unabhängig von der Wirksamkeit des staatlichen Sportwettenmonopols. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
Im zugrunde liegenden Verfahren hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zwei Verfügungen als rechtmäßig angesehen, mit denen den Gesellschaften eines internationalen Glücksspielkonzerns die Veranstaltung oder Vermittlung öffentlichen Glücksspiels über das
Internetverbot hinreichend systematisch und kohärent gemäß der Anforderungen des EuGH
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof vertritt in seinen Entscheidungen die Auffassung, dass das Internetverbot im Glücksspielstaatsvertrag nicht so untrennbar mit dem staatlichen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.04.2011
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online
- BVerwG: Staatliches Sportwettenmonopol nur bei konsistenter Bekämpfung von Suchtgefahren zulässig
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24.11.2010
[Aktenzeichen: BVerwG 8 C 13.09/ 8 C 14.09/ 8 C 15.09]) - Internetwerbung für private Sportwetten kann auch nach der Neuregelung des staatlichen Sportwettenmonopols untersagt werden
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.02.2008
[Aktenzeichen: 13 B 1215/07])
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Dokument-Nr. 11538
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