Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 19.11.2013
- 10 ZB 11.1227 -
Gewalttäter mit Migrationshintergrund muss Deutschland verlassen
Trennung von der Tochter aufgrund der Schwere der begangenen Taten und der wahrscheinlichen Wiederholungsgefahr gerechtfertigt
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Ausweisung eines in Deutschland geborenen und aufgewachsenen türkischen Staatsangehörigen mit minderjähriger deutscher Tochter bestätigt, der wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt worden ist.
Entscheidend für die Rechtmäßigkeit der
Ausweisung stellt aufgrund des Verhaltens des Klägers keine unangemessene Beeinträchtigung des Rechts auf Familienleben dar
Nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ging das Verwaltungsgericht München in seinem mit einem Antrag auf Zulassung der Berufung angefochtenen Urteil zu Recht davon aus, dass die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.12.2013
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online
- Ausweisungsverfügung wegen einer Vielzahl schwerer Straftaten ist rechtens
(Verwaltungsgericht Osnabrück, Urteil vom 12.08.2013
[Aktenzeichen: 5 A 12/13]) - Bei besonders schweren Straftaten ist Ausweisung auch nach mehr als zehn Jahren Aufenthalt im Aufnahmemitgliedstaat möglich
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 22.05.2012
[Aktenzeichen: C-348/09]) - Ausweisung eines ausländischen Straftäters bei Mordversuch an früherer Ehefrau rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 18.12.2008
[Aktenzeichen: VG 11 A 436.07])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 17303
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss17303
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.