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Verwaltungsgericht Osnabrück, Urteil vom 12.08.2013
- 5 A 12/13 -
Ausweisungsverfügung wegen einer Vielzahl schwerer Straftaten ist rechtens
Familiärer Kontakt zur Tochter aufgrund der Vielzahl der Straftaten nur zweitrangig
Die Klage eines serbischen Staatsangehörigen, mit der er die Aufhebung der gegen ihn gerichteten ausländerrechtlichen Maßnahmen begehrt, ist abzuweisen. Es ist zu befürchten, dass dieser nach Entlassung aus der Haft weiterhin Straftaten begehen wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück hervor.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der im Jahre 1987 geborene Kläger reiste 1988 mit seinen Eltern in die Bundesrepublik Deutschland ein. Er ist Vater einer minderjährigen
Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt
Den daraufhin gegen diese Maßnahmen gerichteten Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes lehnte das Verwaltungsgericht Osnabrück durch seinen rechtskräftig gewordenen Beschluss vom 13.02.2013 (AZ: 5 B 8/13 )ab.
Interesse zum Schutz der Allgemeinheit vorrangig zu berücksichtigen
Die ebenfalls erhobene Klage ist heute mit der Begründung abgewiesen worden, es sei zu befürchten, dass der Kläger nach seiner Entlassung aus der Haft weiterhin
Wenn das Urteil rechtskräftig wird, hat das zur Folge, dass der Kläger nach dem Vollzug von zwei Dritteln der verhängten Freiheitsstrafen aus der Haft heraus nach Serbien abgeschoben wird und er per Haftbefehl zur Festnahme ausgeschrieben wird, um für den Fall seiner Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland die Vollstreckung der Reststrafe sicherzustellen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.08.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Osnabrück/ra-online
- Kein Aufenthaltsrecht für türkischen Staatsangehörigen, nach Verurteilung wegen Teilnahme an terroristischen Handlungen der PKK
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 20.03.2013
[Aktenzeichen: 19 BV 11.288]) - Bei besonders schweren Straftaten ist Ausweisung auch nach mehr als zehn Jahren Aufenthalt im Aufnahmemitgliedstaat möglich
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 22.05.2012
[Aktenzeichen: C-348/09])
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Dokument-Nr. 16485
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