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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 18.03.2020
- 21 CS 19.2278 -
Widerruf der Heilpraktikererlaubnis nach strafrechtlicher Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs einer Patientin
Jahrzehntelange unbeanstandete Tätigkeit als Heilpraktiker unerheblich
Wird ein Heilpraktiker wegen sexuellen Missbrauchs einer Patientin strafrechtlich verurteilt, so kann dies den Widerruf seiner Heilpraktikererlaubnis nach sich ziehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob er jahrzehntelang unbeanstandet seiner Tätigkeit als Heilpraktiker nachgegangen war. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2017 wurde ein
Rechtmäßiger Widerruf der Heilpraktikererlaubnis
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und wies daher die Beschwerde des Heilpraktikers zurück. Der
Unerheblichkeit der jahrzehntelangen unbeanstandeten Tätigkeit als Heilpraktiker
Soweit der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.04.2020
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Regensburg, Beschluss vom 28.10.2019
[Aktenzeichen: RN 5 S 19.1784]
- Sofortiger Widerruf einer Heilpraktikererlaubnis aufgrund Aufforderung zur Vornahme von sexuellen Handlungen einer hypnotisierten Patientin
(Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 09.05.2018
[Aktenzeichen: 7 L 261/18]) - Widerruf der Heilpraktikererlaubnis aufgrund Verurteilung wegen Betrugs und Steuerhinterziehung
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 22.03.2024
[Aktenzeichen: 21 ZB 20.2245])
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Dokument-Nr. 28663
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